10.02.2016

Steuerzahlerbund kündigt Auskunftsklage an

Transparenz zum Flughafen Zweibrücken mithilfe von Auskunftsklage gefordert

Der BdSt Rheinland-Pfalz kündigt eine Auskunftsklage gegen das Verkehrsministerium und das Integrationsministerium an. Anlass der Klagedrohung sind die Konditionen zum Verkauf des Flughafens Zweibrücken und dessen Teilrückmietung, zu denen Stillschweigen vereinbart wurde. Der Steuerzahlerbund hat den Landesministerien eine letzte Frist bis zum 26. Februar 2016 gesetzt, um die geforderten Auskünfte zu erteilen.

Wie hoch war der Kaufpreis, den das Immobilienunternehmen TRIWO AG für den Flughafen Zweibrücken gezahlt hat? Wie sehen die Mietkonditionen für die Teilrückmietung des Flughafens zur Unterbringung von Flüchtlingen aus? Auf solche Fragen hat der Steuerzahlerbund nur eingeschränkt bis gar keine Antworten vom Integrationsministerium und Verkehrsministerium erhalten. Nun kündigt die Steuerzahler-Organisation eine Auskunftsklage für den Fall an, dass die Landesministerien weiter schweigen sollten.

„Das Integrationsministerium hat einen Teil unserer Fragen beantwortet, aber die interessantesten leider offen gelassen. Hier soll nun Rücksprache mit der TRIWO AG als Käufer und Vermieter des Flughafens Zweibrücken gehalten werden, um eine Informationsfreigabe zu klären. Dagegen hat das Verkehrsministerium bislang gar nicht auf unsere Anfrage reagiert“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Staatseigentum in Millionenhöhe wurde in Zweibrücken verkauft und teilrückgemietet. Wie kann es da sein, dass die Steuerzahler kein Anrecht auf genauere Informationen haben sollen? Dafür haben wir absolut kein Verständnis.“

Der BdSt Rheinland-Pfalz hat beiden Landesministerien noch einmal Zeit bis zum 26. Februar 2016 gegeben, damit sie ihre Haltung überdenken können oder die TRIWO einer Veröffentlichung der Informationen zustimmt. „Letztlich muss sich die Landesregierung entscheiden, ob sie nur über Transparenz reden möchte oder ob sie auch tatsächlich Transparenz schafft. Von der Zustimmung der TRIWO ist das nicht abhängig“, so Quante.

Der Steuerzahlerbund appelliert dennoch an die TRIWO AG als Vertragspartei einer Freigabe der Auskünfte zuzustimmen. „Es geht nicht um Vorverurteilungen, sondern schlicht um Klarheit für die Steuerzahler. Wenn die Verkaufs- und Mietkonditionen marktüblich sind, spricht auch nichts dagegen, die Informationen freizugeben“, erläutert Quante. „Wettbewerbsnachteile für die TRIWO sehen wir nicht. Schließlich sind der Handel mit insolventen Flughäfen und die Vermietung von Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen wohl kaum Teil ihrer normalen Geschäftstätigkeit.“

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