23.10.2015

Stromverbraucher endlich entlasten!

EEG-Umlage auf neuem Rekordhoch | BdSt fordert grundlegende Reformen

Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr ein neues Rekordhoch erreichen und auf 6,354 ct/kWh steigen. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh erhöht sich die Belastung eines Haushalts mit der EEG-Umlage damit auf 264,64 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Der erneute Anstieg der Umlage zeigt, dass frühere Reformen nicht zu einer Entlastung der Verbraucher geführt haben. Doch das ist dringend notwendig!

Bereits jetzt zahlen Haushalte und Unternehmen in Deutschland den zweithöchsten Strompreis innerhalb der EU. Grund dafür ist der staatliche Zugriff: Auf den Strompreis werden acht Abgaben erhoben, die mehr als die Hälfte des Gesamtpreises ausmachen. Für das Jahr 2016 drohen sowohl der staatliche Anteil als auch die gesamten Stromkosten weiter zu steigen.

Nach Ansicht des BdSt muss die Politik gegensteuern und endlich grundlegende Reformen umsetzen. Gute Vorschläge liegen auf dem Tisch: Kurzfristig sollten die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer auf Strom reduziert werden. Mittel- und langfristig ist dann ein Übergang zum so genannten Quotenmodell angebracht.

Das Quotenmodell

So ist es derzeit: Die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien werden staatlich festgesetzt. So lautet unser Vorschlag: Kosteneffizienter wäre es, wenn der Staat eine bestimmte Quote – also die Menge an Strom aus erneuerbaren Energien – festlegt, die von den Energieversorgern abgenommen werden muss. Die Versorger können dann selbst entscheiden, welche erneuerbaren Energien sie abnehmen. Dadurch käme es zu einem Wettbewerb um den kostengünstigsten Strom.

Was ist die EEG-Umlage?

Die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten feste Vergütungssätze für die in das Stromnetz eingespeiste Menge an Strom. Allerdings kann der Strom nur zum deutlich niedrigeren Preis an der Strombörse verkauft werden. Folglich ergibt sich eine Differenz aus den so genannten Einspeisevergütungen und den Erlösen an der Strombörse. Diese Differenz ist zugleich das Volumen für die Förderung erneuerbarer Energien. Sie wird mittels EEG-Umlage an die Stromverbraucher weitergegeben.

Bild: W Scott/Fotolia