15.09.2015

Höheres Kindergeld ab September – höheres Gehalt erst im Dezember

Wichtige Änderungen im Überblick

Im Sommer hat der Gesetzgeber beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld zu erhöhen. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Bis sich alle Änderungen im Portemonnaie der Bürger bemerkbar machen, dauert es jedoch noch einige Monate, erklärt der Steuerzahlerbund.

Das höhere Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. Eltern werden im Monat vier Euro mehr pro Kind erhalten. Für das erste und zweite Kind gibt es nun 188 Euro, 194 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 Euro. Die entsprechende Nachzahlung für die zurückliegenden Monate wird im Herbst erfolgen. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Für Alleinerziehende gilt rückwirkend ab Januar ein höherer Entlastungsbetrag. Statt 1.308 Euro werden jetzt 1.908 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt. Der höhere Entlastungsbetrag für das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch angerechnet. Alleinerziehende mit mehreren Kindern sollten hingegen selbst aktiv werden, darauf weist der BdSt Rheinland-Pfalz hin.

Denn ab dem zweiten Kind erhöht sich der genannte Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro je Kind. Dies wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt. Alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern können aber einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Wird kein Antrag gestellt, wird der höhere Entlastungsbetrag im nächsten Steuerbescheid berücksichtigt.

Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem höheren Grundfreibetrag und können sich gegebenenfalls zum Jahresende auf eine kleine Finanzspritze freuen. Nunmehr wird erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer fällig. Bisher lag der Betrag bei 8.354 Euro pro Jahr. Bei einem Single bringt der höhere Grundfreibetrag im Jahr 2015 maximal 23 Euro und bei Ehepaaren 46 Euro, rechnet der Steuerzahlerbund vor. Für Freiberufler und Gewerbetreibende wird sich die Änderung erst im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 bemerkbar machen. Diesen erhalten Unternehmer frühestens 2016 nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.