07.01.2015

Klage gegen Kitafinanzierung

Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Kitafinanzierung?

Deutschland braucht mehr Kindertagesstätten – hinter diesem politischen Ziel stehen Bund, Länder und Kommunen. Doch über die Frage, wer wieviel von diesem Ausbau zu bezahlen hat, wird in Rheinland-Pfalz seit langem munter gestritten. Einige Kommunen sind mit ihrer Geduld nun am Ende und klagen gegen das Land. Der Vorwurf: Rheinland-Pfalz habe das Konnexitätsprinzip verletzt.

Dass die kommunale Unzufriedenheit über die bisherige finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz beim sog. „U3-Ausbau“ zu einem Rechtsstreit führen würde, war im Grunde absehbar. Neustadt an der Weinstraße, die Ortsgemeinde Neunkirchen und die Verbandsgemeinde Flammersfeld machen Ernst und haben Ende 2014 gemeinsam eine Klage gegen das Land beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Es ist die erste Klage dieser Art in Rheinland-Pfalz. Unterstützung erhält sie vom Gemeinde- und Städtebund. Das Ziel ist klar: Die Landesregierung soll kommunale Mehrbelastungen aus dem U3-Ausbau verstärkt übernehmen.

Die Verpflichtung zum Ausbau der Kitaversorgung für die unter dreijährigen Kinder und die daraus resultierende finanzielle Belastung der Kommunen ergibt sich aus dem Zusammenspiel von landesrechtlichen Regelungen und bundesgesetzlichen Vorgaben. Deshalb vertreten die klagenden Kommunen die Auffassung, dass hier das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung greift. Kurz gesagt bedeutet es: Wer bestellt, muss bezahlen. In 2008 schlossen Bund, Länder und Kommunen einen Pakt zur Drittelung der entstehenden Kosten für den Kita-Ausbau. Dieser Pakt sei aber nie umgesetzt worden, so der Vorwurf. Das Land gebe zwar das Geld des Bundes weiter, beteilige sich selbst jedoch nur unzureichend an der Finanzierung.

In der Klageschrift zeichnet Neustadt an der Weinstraße ein sehr konkretes Bild von seiner finanziellen Netto-Mehrbelastung. Von 2008 bis 2013 fielen insgesamt 13,2 Mio. Euro an. Dieses Geld wurde z.B. für die Anmietung von Immobilien, Bautätigkeiten, Personalkosten und Bezuschussung kirchlicher Kitas benötigt. Umgerechnet hat jeder neue Kitaplatz die Neustädter Stadtkasse bis zu 50.000 Euro gekostet. Ferner soll die Mehrbelastung aus dem U3-Ausbau in den nächsten Jahren kontinuierlich zunehmen, alleine schon wegen tariflicher Lohnsteigerungen. Doch mit diesem Problem steht Neustadt nicht allein. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass sich noch weitere Kommunen der Klage anschließen werden.