Aktuelle Gesetzgebung zu LKW-Maut
Lkw-Maut wird ausgeweitet
Die Maut für Lastkraftwagen wird ausgeweitet. Ab Herbst 2015 soll die Maut für alle Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten. Zudem werden mehr Bundesstraßen in das Mautsystem einbezogen. Dies hat der deutsche Bundestag im März beschlossen. Der Bundesrat wird diesen Plänen voraussichtlich im Mai zustimmen. Die Steuerzahler sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen.
Die Einzelheiten: Ab dem 1. Oktober 2015 gilt die Lkw-Maut nicht mehr nur für Schwerlasttransporter. Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen übersteigen, wird künftig Maut fällig. Dies gilt auch für leichtere Fahrzeuge, wenn sie mit einem Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten. Bisher lag die Grenze bei 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Voraussichtlich müssen die Fahrzeughalter selbst aktiv werden, um ihre Mautpflicht zu erfüllen.
Die Erhebung der Lkw-Maut erfolgt derzeit entweder über ein Fahrzeuggerät (die sogenannte On-Board-Unit) oder durch eine entsprechende Streckenbuchung im Internet. Dafür muss sich der Unternehmer bei der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH registrieren. Die Lkw-Maut kann auch an sogenannten Mautstellen-Terminals z. B. an Tankstellen entrichtet werden. Details zu den Neuerungen will die Betreibergesellschaft Toll Collect in Kürze veröffentlichen.
Bereits ab 1. Juli 2015 wird das mautpflichtige Streckennetz vergrößert. Rund 1.100 Kilometer Straße werden dann zusätzlich mautpflichtig. Eine Karte der Bundesstraßen, die ab diesem Zeitpunkt mautpflichtig werden, steht auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen zur Verfügung.
