12.06.2026

Steuerberatungsrecht wird reformiert: Bundesrat gibt grünes Licht

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Der Bundesrat hat den Weg für eine umfangreiche Reform im Steuerberatungsrecht freigemacht. Nachdem der Bundestag das „Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ am 11. Juni 2026 beschlossen hatte, stimmte die Länderkammer am 12. Juni zu. Ein erster Anlauf war im Mai noch gescheitert – damals verweigerten die Länder ihre Zustimmung, weil das Gesetz eine umstrittene steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro enthielt. Diese wurde nun aus dem Entwurf gestrichen.

Im Mittelpunkt der Reform stehen Änderungen im Steuerberatungsgesetz. So erhalten Lohnsteuerhilfevereine künftig mehr Spielraum: Bisherige Betragsgrenzen für bestimmte Beratungsleistungen entfallen, außerdem darf eine Person künftig drei statt bislang zwei Beratungsstellen leiten. Nach Einschätzung des Gesetzgebers könnten dadurch rund 35.000 zusätzliche Steuerpflichtige die Angebote der Vereine nutzen.

Auch unentgeltliche Hilfe in Steuerfragen wird ausgeweitet. Künftig dürfen nicht nur nahe Angehörige, sondern auch andere nahestehende Personen kostenlos beraten werden. Neu zugelassen werden zudem sogenannte Tax Law Clinics an Hochschulen. Dort sollen Studierende unter fachkundiger Anleitung unentgeltliche Hilfe in Steuerangelegenheiten leisten können. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu stärken und zugleich Nachwuchs für steuerberatende Berufe zu gewinnen.

Daneben wird das Fremdbesitzverbot verschärft. Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich künftig nur noch dann an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften beteiligen, wenn sie selbst die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen.

Auch im Steuerrecht enthält das Gesetz wichtige Änderungen: So steigt der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer ab 2027 auf 280 Prozent. Im Grunderwerbsteuerrecht sollen Doppelbesteuerungen bei Anteilsübertragungen vermieden und Anzeigefristen auf einen Monat verlängert werden. Zudem werden Prämien für Medaillengewinner bei Olympischen und Paralympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt, sofern sie aus Landeshaushalten oder von gemeinnützigen Organisationen gezahlt werden.

Der Großteil der Neuregelungen im Steuerberatungsrecht soll am 1. September 2026 in Kraft treten.

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