Weniger Gesetzeswirrwarr – Positivliste des BMF
Aktuelles aus der Finanzverwaltung
Das BMF stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. In den Jahren 2005 bis 2010 wurden bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen. Seit 2011 ist Kern des Systems die jährliche Positivliste:
Nur noch darin aufgeführte BMF-Schreiben bleiben gültig. Seit 2013 gilt dieses System auch für gleich lautende Ländererlasse. Ziel ist es, mehr Klarheit für die Steuerzahler durch aktuelle, widerspruchsfreie Vorgaben zu schaffen. Mit zwei aktuellen BMF-Schreiben vom 14. März 2025 setzt die Finanzverwaltung ihre Strategie zur Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht fort. Für aktuelle Steuerfälle werden entsprechend nicht mehr aufgeführte Regelungen für nach dem 31. Dezember 2023 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Unberührt bleibt die Anwendung der Erlasse bzw. BMF-Schreiben für vor dem 1. Januar 2024 verwirklichte Steuertatbestände, außer wenn überholte Regelungen diese ersetzt haben.
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