12.07.2024

Kostenerstattungen des Arbeitgebers sind nicht immer Arbeitslohn

Aktuelles Steuerrecht

Der BFH entschied mit Urteil vom 8. Februar 2024, Az. VI R 10/22, dass Kostenerstattungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse nicht zu Arbeitslohn führen.

Das gilt u. a. dann, wenn der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt zur Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet ist. Ansonsten liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn grundsätzlich vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Aufwendungen ersetzt, die dieser als Werbungskosten geltend macht. Der Barlohn als Werbungskostenersatz ist jedoch nur in einigen gesetzlich geregelten Fällen steuerfrei. Das FG Münster urteilte, dass die Erstattung der Aufwendungen für die Einholung der erweiterten Führungszeugnisse im vorliegenden Streitfall von eigenbetrieblichem Interesse war und deshalb keinen Arbeitslohn darstellt. Dem schloss sich der BFH an.

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