Einspruch einlegen kann sich lohnen
Aktuelles aus der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat im Jahr 2022 eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, wie die Einsprüche in den Finanzämtern bearbeitet wurden. Es kamen 2.978.644 Einsprüche herein und 3.256.951 wurden erledigt. Der Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen beträgt Minus 33.549. Am 31.12.2022 waren noch 2.301.492 Einsprüche unerledigt. Ende des Jahres zuvor gab es 2.613.348 unerledigte Einsprüche.
Zahlreiche Einsprüche wurden daher erledigt. Die erledigten Einsprüche lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Rücknahmen des Einspruchs erfolgten in 564.294 Fällen (17,3 %), während in 2.084.427 Fällen (64,0 %) Abhilfe geschaffen wurde. Zudem wurden 575.380 (17,7 %) Einspruchsentscheidungen ohne Teil-Einspruchsentscheidungen getroffen und in 9.936 Fällen (0,3 %) Einspruchsentscheidungen mit Teil-Einspruchsentscheidungen. In 22.914 Fällen (0,7 %) wurde der Fall auf andere Weise erledigt. Bei den noch nicht erledigten Einsprüchen befinden sich 1.151.261 Verfahren, die gemäß § 363 AO ausgesetzt oder ruhend sind und somit bisher von den Finanzbehörden nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Des Weiteren wurden im Jahr 2022 insgesamt 51.245 Klagen gegen die Finanzbehörden erhoben. Schätzungsweise dürften die unerledigten Einsprüche in diesem Jahr wegen der Grundsteuerbescheide wieder deutlich ansteigen.
Mitglieder wissen mehr: Überlegen Sie Einspruch gegen den Bescheid über Feststellung des Grundsteuerwerts einzulegen? Dann laden Sie den Mustereinspruch sowie das Informationsblatt HIER herunter oder bestellen es telefonisch unter 06131 – 986 100.
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