Gartenpflege kann Steuern mindern
So setzen Sie die Kosten richtig ab!
Wer für die Pflege seines Gartens einen professionellen Helfer beauftragt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Zum Start der Gartensaison erklärt der BdSt die Voraussetzungen.
Die Gartensaison steht vor der Tür: Rasenflächen sind zu pflegen, Büsche und Bäume zu beschneiden. Viele Garten- und Immobilienbesitzer engagieren dafür eine professionelle Helfer wie Garten- und Landschaftsbauer. Wenn diese Arbeiten also nicht selbst erledigt werden, dürfen die Aufwendungen steuerlich in der Einkommensteuererklärung mindernd berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der der Lohnaufwand für die Arbeitszeit ersichtlich ist, gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde.
Die Kosten können in Höhe von 20 % (maximal 4.000 Euro) steuerlich berücksichtigt werden – und sie mindern die Steuerlast. Dazu sollte jeder Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ die entsprechenden Beträge für Dienstleistungen eintragen. Auch weitere Lohnkosten für andere Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro) können so vom Finanzamt berücksichtigt werden.
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