17.06.2021

Steuerberater dürfen jetzt auch bei Rechtstreit über Corona-Hilfen helfen

BdSt-Erfolg erleichtert Unternehmen, ihr Recht wahrzunehmen

Künftig dürfen Steuerberater ihre Klienten in einem Rechtsstreit über Corona-Hilfen vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Genau dafür hatte sich der BdSt gegenüber dem Bundesjustizministerium stark gemacht. Im Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Art. 16) wird der Vorschlag des Steuerzahlerbundes aufgegriffen. Für Unternehmen bedeutet dies im Streitfall eine Erleichterung, denn bislang durften nur Rechtsanwälte diesbezüglich tätig werden.

Unser Einsatz für Steuerberater und ihre Mandanten hat sich gelohnt: Künftig dürfen auch Steuerberater ihre Klienten beim Verwaltungsgericht vertreten, wenn es Streit über die Corona-Hilfen gibt. Bislang durften das nur Rechtsanwälte, nicht aber Steuerberater. Diese Einschränkung hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits im März 2021 kritisiert: In einem Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht machte BdSt-Präsident Reiner Holznagel auf dieses Problem aufmerksam. Mit Erfolg! Denn nun wird nachgebessert.

Die bisherige Regel war nicht sinnvoll, denn beim Antrag auf die Corona-Hilfen waren die meisten Steuerzahler auf die Hilfe ihres Steuerberaters angewiesen. Nachdem es im Frühjahr 2020 einige Betrugsversuche im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen gegeben hatte, führte die Politik eine Schranke ein: den prüfenden Dritten. In der Regel war dies ein Steuerberater, der dann beim Antrag auf die Corona-Hilfe unterstützte. Wurde die Hilfe versagt, bliebt den Mandanten nur der Gang zum Verwaltungsgericht. – Allerdings ohne den Steuerberater, der den Fall bisher betreut hatte. Denn nach bisherigen Prozessrecht durften Steuerberater ihre Mandanten nicht beim Verwaltungsgericht vertreten.

Gut, dass die vom BdSt geforderte Änderung nun kommt. In § 67 VwGO wird ein entsprechender Passus aufgenommen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/305/1930503.pdf

Wichtige Tipps für BdSt-Mitglieder: Zum Umgang mit der Corona-Krise haben wir den BdSt-Info-Service Nr. 6 „Corona-Krise – Das müssen Sie jetzt wissen“ veröffentlicht. Sowohl für Gewerbe-Vermieter als auch Gewerbe-Mieter ist unser Info-Service Nr. 13 interessant: „Reduzierung der Gewerberaummiete im Corona-Lockdown“. Beide Info-Service können Sie als BdSt-Mitglied entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder anfordern unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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