BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil kommt Ende Mai
Rechenmethode der Finanzämter wankt
Heute hat der Bundesfinanzhof darüber verhandelt, ob die Renten doppelt besteuert werden. Dabei war die Frage zentral, wie die mutmaßliche Doppelbesteuerung berechnet wird. Das Urteil wird am 31. Mai dieses Jahres erwartet. Was betroffene Rentner jetzt gegenüber ihrem Finanzamt tun sollten, erklärt der Steuerzahlerbund.
Über unsere Musterklage zur Doppelbesteuerung von Renten hat heute der Bundesfinanzhof (BFH) – das höchste deutsche Steuergericht – verhandelt. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet. „Mit Spannung sehen wir der Entscheidung entgegen. Die BFH-Richter haben sehr intensiv nachgefragt. Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken,“ kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die heutige Verhandlung.
Verfassung verbietet Renten-Doppelbesteuerung
Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, ist umstritten. Genau darum ging es heute bei Gericht: Mehr als sechs Stunden verhandelte der 10. BFH-Senat über das Thema.
Betroffene Senioren sollten Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen
Inzwischen haben rund 142.000 Senioren Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt, weil sie in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten. Ein solcher Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt möglich. Bei älteren Bescheiden greift der Einspruch nicht mehr. Wer konkret von den Gerichtsverfahren profitiert, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab, die Ende Mai verkündet wird. Wer als Rentner noch vor dem Urteil seinen Steuerbescheid erhält, sollte prüfen, ob sich nicht ein Einspruch lohnt.
Tipp für BdSt-Mitglieder: Unseren Mustereinspruch können BdSt-Mitglieder anfordern unter Tel. 06131-986 100 oder per E-Mail an info@bdst-rlp.de oder im Mitgliederbereich herunterladen.
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