OVG: Kreis Kaiserslautern muss Umlage nicht erhöhen
Viele der Kreis-Kommunen hoch verschuldet
Hohe Schulden, negatives Eigenkapital und ein satter Fehlbetrag: Finanziell geht es dem Landkreis Kaiserslautern gar nicht gut. Auch viele seiner kreisangehören Gemeinden stehen in puncto Haushalt mit dem Rücken zur Wand. Dennoch zwang das Land Rheinland-Pfalz den Kreis, seine Umlage zu erhöhen. Das sei rechtswidrig gewesen, entschied nun das Oberverwaltungsgericht.
Vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Rheinland-Pfalz geht es finanziell schlecht. Trotz brummender Konjunktur haben insbesondere hochverschuldete Kommunen ihre Haushalte nur durch neue Kredite ausgleichen können. Eine solche Kommune ist der Landkreis Kaiserslautern mit seinen 50 Ortsgemeinden, von denen es vielen finanziell nicht besser geht als dem Kreis. Der Kreis plant für das Haushaltsjahr 2020 mit Schulden von über 230 Mio. Euro, hat ein negatives Eigenkapital von 181 Mio. Euro und rechnet damit, rund 9 Mio. Euro zusätzliche Kredite aufnehmen zu müssen.
Im vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) verhandelten Fall geht es um das Haushaltsjahr 2016. Bereits damals plante der Kreis – wie in den Jahren zuvor – mit einem Defizit in Millionenhöhe. Deswegen wollte das Land Rheinland-Pfalz den Kreis zwingen, seine wichtigste Einnahmenquelle zu erhöhen: die Kreisumlage. Diese wird von den Ortsgemeinden an den Kreis bezahlt (daneben bezahlen die Ortsgemeinden noch die Verbandsgemeinde-Umlage). In Hinblick auf seine hochverschuldeten Städte und Dörfer lehnte es der Kreis ab, seine Umlage zu erhöhen.
So kam es zu einer Ersatzvornahme durch das Land. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erhöhte die Kreisumlage um knapp zwei Prozentpunkte auf 44,23 Prozent. Nahm der Kreis 2015 bei seinem alten Umlagesatz noch rund 41 Mio. Euro durch seine Ortsgemeinden ein, hätten es 2016 mit der erhöhten Umlage bereits 3,5 Mio. Euro mehr sein sollen, davon rund zwei Mio. Euro durch die Zwangserhöhung. Geld, das den klammen Kommunen im Kreis Kaiserslautern fehlen würde. Es hätte aber nicht ausgereicht, den Kreishaushalt auszugleichen.
Schließlich klagte der Kreis Kaiserslautern gegen die ADD. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Der Kreis ging in Berufung vor das OVG – und das gab dem Kreis nun recht. Eine höhere Kreisumlage würde bei rund einem Viertel – in manchen Jahren sogar einem Drittel – der kreisangehörigen Gemeinden in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung eingreifen, so das OVG. Deshalb sei die von der Kommunalaufsicht ADD durchgesetzte höhere Kreisumlage rechtswidrig. Offen bleibe, ob das Land die Landkreise ausreichend finanziell ausstatte.
BdSt-Fazit:
Rheinland-Pfalz ist das Land der Kommunalverschuldung. Von den 20 am höchsten verschuldeten Kommunen liegen elf in Rheinland-Pfalz. Das Urteil des OVG unterstreicht die Tragweite dieser Misere: Weil es den kreisangehörigen Städten und Gemeinden finanziell so schlecht geht, braucht der Landkreis seine Umlage nicht zu erhöhen. Richtig so! Denn ein Problem darf nicht einfach auf die nächst tiefere Ebene verschoben werden. So macht das Land es seit Jahren: Es entschuldet sich auf Kosten seiner Kommunen.
Dauerhaft kann das nicht gutgehen. Am Ende trifft die Schuldenmisere in Rheinland-Pfalz die Steuerzahler. Weil die Städte und Ortsgemeinden die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuer festlegen, stehen die Bürger und Betriebe am unteren Ende der fiskalischen Nahrungskette. Wenn die Kreise und Verbandsgemeinden über hohe Umlagen ihre Ortsgemeinden auspressen müssten, wäre die nächste kommunale Steuererhöhung bestimmt nicht weit.
Aktualisierung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.07.2021 die Beschwerde des Landes zurückgewiesen. Damit ist das OVG-Urteil rechtskräftig.
Aktualisierung: Am 16.12.2020 urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass der kommunale Finanzausgleich von Rheinland-Pfalz verfassungswidrig sei. Dieser muss nun bis Ende 2022 reformiert werden. Die Frage, ob das Land seine Kommunen finanziell ausreichend ausstattet, ist demnach mit Nein beantwortet worden.
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