28.07.2021

Keine Erhöhung der Kreisumlage zulasten der Gemeinden

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde des Landes Rheinland-Pfalz ab

Bereits vor gut einem Jahr hatte der hochverschuldete Landkreis Kaiserslautern vor Gericht obsiegt als er gegen die Zwangserhöhung der Kreisumlage klagte. Durch eine höhere Umlage seien die Ortsgemeinden in ihrer kommunalen Selbstverwaltung gefährdet. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Landes Rheinland-Pfalz abgewiesen, das mit diesem Urteil nicht einverstanden war.

Obwohl der Landkreis Kaiserslautern selbst hochverschuldet ist, hat er ein Herz für seine Ortsgemeinden, von denen es vielen finanziell nicht besser geht. Als das Land Rheinland-Pfalz 2016 die Kreisumlage von 42,25 Prozent auf 44,23 Prozent zwangsweise festsetzte, klagte der Landkreis im Sinne seiner Gemeinden dagegen. Immerhin ging es um rund zwei Mio. Euro, welche die Gemeinden entweder mehr in der eigenen Kasse haben würden oder an den Kreis abführen müssten.

In erster Instanz verlor der Kreis 2018 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W., dagegen ging der Kreis in Berufung. Mitte 2020 erhielt er vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz recht. Die Zwangserhöhung war unrechtmäßig, da eine höhere Kreisumlage in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden eingreife. Revision ließ das OVG nicht zu. Daraufhin legte das Land Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschwerde ein. Nun wurde diese Beschwerde abgewiesen. Damit ist das OVG-Urteil rechtskräftig.

Kreis sieht Land in der Pflicht

Im Landkreis freut man sich über den Erfolg vor dem BVerwG. Nun wird den Gemeinden die zu viel bezahlte Kreisumlage erstattet. „Unseren Gemeinden ermöglicht dies ein wenig mehr kommunale Selbstbestimmung, dafür haben wir diese Klage, trotz der eigenen Finanznot des Kreises, für unsere Kommunen geführt. Die desaströse finanzielle Lage der strukturschwachen kommunalen Familie besteht allerdings nach wie vor,“ so Landrat Ralf Leßmeister.

Auch gegen die anhaltende Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land geht der Kreis Kaiserslautern gerichtlich vor – bislang mit Erfolg. Gemeinsam mit der Stadt Pirmasens erstritt der Landkreis Ende vergangenen Jahres vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) ein womöglich wegweisendes Urteil. Abermals nach 2012 wurde der kommunale Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Er muss reformiert werden. Dazu Landrat Leßmeister: „Jetzt gilt es auch den noch schwierigeren Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zu meistern.“

BdSt-Fazit:

Erst im vergangenen Monat berichtete der Steuerzahlerbund darüber, dass die rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden, gemessen an der Pro-Kopf-Verschuldung, die am höchsten verschuldeten Kommunen aller Flächenländer sind. Wie nun auch das BVerwG festgestellt hat, sind manche Gemeinden so hoch verschuldet, dass sie nicht noch stärker durch eine höhere Umlage finanziell belastet werden dürfen. Dort ist die kommunale Selbstverwaltung akut gefährdet oder bereits verloren!

Welch hohes Gut die kommunale Selbstverwaltung ist, erfährt die Landesregierung immer wieder vor Gericht. Sowohl das Urteil zur Kreisumlage als auch zum kommunalen Finanzausgleich zeigen auf, dass für die finanziell gebeutelten Kommunen im Land der Rechtsweg erfolgversprechender zu sein scheint als der politische Weg. Traurig ist es, dass eine angemessene Finanzausstattung von Kreisen, Städten und Gemeinden teuer vor Gericht erstritten werden muss. Für die Steuerzahler und für die Kommunen wäre eine einsichtige Landesregierung der billigere und schnellere Weg.

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