17.07.2020

E-Mobilität – Finanzielle Vorteile beim Aufladen zu Hause auch für Selbstständige

Für Arbeitnehmer gilt schon steuerfreie Stromkosten-Erstattung durch Arbeitgeber

Wer als Arbeitnehmer seinen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen auch zuhause auflädt und dafür von seinem Arbeitgeber die Stromkosten erstattet bekommt, muss auf die Erstattung keine Steuern zahlen. Es gelten Pauschalen. Künftig soll auch Selbstständigen die Stromkosten-Erstattung steuerfrei gewährt werden.

Viele Unternehmen setzen auf E-Mobilität und nutzen im Unternehmen Elektro- oder Hybridfahrzeuge als Dienstwagen. Wird das Fahrzeug dann in der heimischen Garage geladen, können dem Arbeitnehmer die Stromkosten steuerfrei erstattet werden – das geht per Einzelnachweis oder pauschal. Aus Vereinfachungsgründen soll die Pauschalabrechnung voraussichtlich künftig auch bei Selbstständigen und Unternehmern möglich sein, wenn sie den Dienstwagen privat laden.

Zum Hintergrund: Lädt der Arbeitnehmer den Elektro-Dienstwagen zu Hause auf und erstattet der Arbeitgeber die Stromkosten, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Um die konkrete Höhe der Kosten zu ermitteln, ist ein Einzelnachweis möglich. Dies setzt aber den Einbau eines Extra-Stromzählers voraus. Aus Vereinfachungsgründen können die Stromkosten für das private Aufladen des Dienstwagens daher auch pauschal – also ohne Einzelnachweis – erstattet werden. Bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber betragen die Pauschalen: 20 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 10 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge. Gibt es keine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, sind eine steuerfreie Erstattung von monatlich 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge möglich. Bislang galten die Pauschalen nur für Mitarbeiter. Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler teilte das Bundesfinanzministerium nun mit, dass künftig auch Selbstständige und Unternehmer mit diesen Pauschalen abrechnen dürfen, wenn sie den Dienstwagen mit häuslichem Strom aufladen. Dazu wird in Kürze ein Verwaltungsschreiben erwartet.

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