21.12.2018

Schuldenbremse wird ab 2019 eingehalten

Ampel verhindert Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen

Der Doppelhaushalt 2019/2020 ist nun beschlossene Sache und die Schuldenbremse kann eingehalten werden. Dafür setzte sich der Steuerzahlerbund gegenüber der Regierung beharrlich ein. Vor der Verabschiedung hatten die Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag ihre Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2019/2020 eingebracht. Übereinstimmungen mit den Sparvorschlägen des Steuerzahlerbundes gab es nur bei der Opposition.

Den Doppelhaushalt 2019/2020 zu verkünden, stellte sicher ein freudiges Ereignis für die Ampel-Regierung dar. So wird die Schuldenbremse ein Jahr früher eingehalten als von der Verfassung verlangt. Obwohl der Steuerzahlerbund dies würdigt – der BdSt hatte sich stets für eine Einhaltung der Schuldenbremse vor 2020 eingesetzt – sieht er doch große Einsparmöglichkeiten im Haushalt. Die gute Haushaltslage geht nämlich auf hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen zurück, nicht auf den Sparwillen der Landesregierung.

Auch die Ampel-Koalition will unnötige Ausgaben nicht kürzen. An den Ampel-Änderungsanträgen hatte der BdSt an sich nichts auszusetzen, zumal deren Volumen von etwa 50 Mio. Euro bei einem Regierungsentwurf von über 36 Mrd. Euro für beide Haushaltsjahre nur Kosmetik ist. Aber kein Ampel-Änderungsantrag entlastet die Steuerzahler, nicht ein BdSt-Sparvorschlag wurde umgesetzt. Der Steuerzahlerbund trug über 50 Sparvorschläge mit einem Gesamtvolumen von fast 800 Millionen Euro zusammen (s. Der Steuerzahler vom Dezember 2018, S. 1-5).

Oppositionsfraktionen wollen investieren und die Bürger entlasten

Die Änderungsanträge der oppositionellen CDU und AfD wurden allesamt mit der Mehrheit der Ampel-Koalition abgelehnt. So plante die CDU-Fraktion unter anderem zusätzliche Mittel für den Landesstraßenbau ein. Die AfD-Fraktion wollte unter anderem mehr Geld für die Sanierung von Krankenhäusern.

Neben Investitionen spielte auch die Entlastung der Bürger für die Opposition eine große Rolle, so sprachen sich die Fraktionen von CDU und AfD für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus. Damit folgten Sie der Forderung von Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz, welche die beiden Verbände im Juli 2018 aufgestellt haben. Während die CDU-Fraktion eine Kompensation für die Kommunen von 75 Mio. Euro forderte, orientierte sich die AfD-Fraktion mit 50 Mio. Euro an BdSt und Haus & Grund. Die Ampel-Fraktionen hingegen erwähnten die umstrittenen Beiträge erst gar nicht und lehnten stattdessen die Anträge zur Abschaffung der ungerechten Ausbaubeiträge ab. Dabei ist sich die Ampel in diesem Thema ganz und gar nicht einig: Während die FDP für die Abschaffung ist, haben die Grünen dazu keine explizite Meinung. Nur die SPD ist weiterhin strikt dagegen.

Weiterhin plädierte die CDU-Fraktion wie auch der Steuerzahlerbund für eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Die CDU-Fraktion forderte einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Auch sahen die Fraktionen von CDU und AfD einen wichtigen Aspekt in der verstärkten Rückzahlung von Schulden.

BdSt-Sparvorschläge fanden sich in Änderungsanträgen wieder

Mehr investieren, mehr Schulden tilgen und die Bürger bei den Ausbaubeiträgen entlasten – wie wollten die Oppositionsfraktionen ihre Änderungsanträge finanzieren? Eine ganze Reihe der dafür angedachten Einsparungen deckten sich mit denen, die der Steuerzahlerbund den Landtagsfraktionen vorstellte.

So appellierten BdSt, CDU- und AfD-Fraktion gleichermaßen unter anderem für eine Reduzierung des hohen Ansatzes für Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Weiterhin sah die CDU-Fraktion Einsparpotential im Zusammenhang mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH. Diese hätte auch die AfD-Fraktion gerne abgeschafft. Für den Steuerzahlerbund ist die Energieagentur aufgrund von Doppelstrukturen entbehrlich.

Der BdSt meint:

Die Schuldenbremse schon 2019 statt erst 2020 einzuhalten, ist dank hoher Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen fast ein Selbstläufer. Unabhängig davon ist der Landeshaushalt historisch, weil erstmals seit 50 Jahren keine neuen Schulden eingeplant sind. In den beiden Vorjahren plante das Land, Kredite aufzunehmen, unerwartet erzielte es Überschüsse. Im Haushalt 2019/2020 wäre aus Steuerzahlersicht aber mehr drin gewesen: Mehr Ersparnis für das Land und endlich Entlastung für die Bürger.

Was die Landesregierung den Steuerzahlern nicht zugesteht, hätte der Landtag korrigieren können. Doch waren die Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen eher keine große Nummer. Aussagekräftig sind nicht nur die vorgelegten Änderungsanträge, sondern auch das Abstimmungsverhalten gegenüber den Oppositionsanträgen. Zum einen verpassten es die Fraktionen von SPD, FDP und Grüne, unnötigen Mehrausgaben und Fehlentwicklungen im Regierungsentwurf gegenzusteuern. Zum anderen lehnte es die Ampel sogar ausdrücklich ab, Steuer- und Abgabenlast der Bürger zu senken. An der Grunderwerbsteuer und Straßenausbaubeiträgen ändert sich vorerst nichts. Die nächsten Monate werden zeigen, ob das so bleibt. Ende Mai 2019 sind Kommunal- und Europawahlen.

Foto: Fotolia/eyetronic

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