01.11.2024

E-Rechnungsplicht ab 2025

Aktuelles Steuerrecht

Ab 2025 müssen Firmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen verwenden, insbesondere im B2B-Bereich, also Rechnungen zwischen Unternehmen.

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ein wichtiger Punkt dieser Neuregelung ist die Pflicht zur Verwendung elektronischer Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen, sogenannte B2B-Umsätze. Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze ist mit der später gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung bestimmter Rechnungsangaben an die Verwaltung gebunden. Eine E-Rechnung liegt zukünftig nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss entweder der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen oder kann zwischen Rechnungsausteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden. Das Format muss alle erforderlichen Angaben gemäß des Umsatzsteuergesetzes korrekt extrahieren und in einem kompatiblen Format darstellen. Das Ministerium stellte bereits ein Entwurf des BMF-Schreibens online.

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