30.04.2024

Versorgungsausgaben steigen massiv

Rheinland-Pfalz braucht Reformen

Die Versorgungsausgaben für ehemalige Landesbeamte erreichen in Rheinland- Pfalz schwindelerregende Rekordhöhen. Im Jahr 2022 kosteten Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen das Land Rheinland-Pfalz rund 2,6 Mrd. Euro. Ende 2022 wurde der Tarifabschluss auf aktive Beamte und Ruheständler übertragen, was die Versorgungsausgaben weiter kräftig steigen lässt – bis 2027 sogar auf fast 3,3 Mrd. Euro! Der Steuerzahlerbund mahnt dringend Reformen an.

Wirtschaftskrise, Inflation, steigende Kreditzinsen und trübe Steuerschätzungen – die Polykrise hat auch Rheinland-Pfalz fest im Griff, aber die Pensionslawine rollt weiter als wäre nichts gewesen. Von 2012 bis 2022 ist die Anzahl der Versorgungsempfänger um gut 38 Prozent auf fast 53.800 angestiegen. Zeitgleich sind die Versorgungsausgaben um etwa 75 Prozent auf fast 2,6 Mrd. Euro explodiert – etwa doppelt so viel wie für Investitionen ausgegeben wurde. Ende 2022 wurde der Tarifabschluss auf aktive Beamte und Ruheständler übertragen, was die Versorgungsausgaben um zusätzliche 330 Mio. Euro steigen lässt. Selbst Inflationsausgleichszahlungen entsprechend der individuellen Ruhegehaltssätze sind geplant. Laut Finanzplanung sollen die Versorgungsausgaben bis 2027 sogar auf fast 3,3 Milliarden Euro explodieren – wobei die Erfahrung lehrt, dass solche Prognosen in der Realität oft noch übertroffen werden.

Wenn die Zahl der Versorgungsempfänger steigt, nehmen auch die Versorgungsausgaben zu. Die Ausgaben steigen jedoch überproportional zur Personenzahl, da Pensionäre in der Regel in derselben Höhe von Besoldungszuwächsen profitieren wie aktive Beamte. Zumal Beamte im Ruhestand regelmäßig gut 70 Prozent vom letzten Salär bekommen und deswegen verglichen zu Angestellten in ähnlichen Tätigkeiten finanziell weit bessergestellt sind. Die meisten Pensionäre erhielten 2022 ein monatliches Ruhegehalt zwischen 3.200 Euro und 5.550 Euro. Wie viele Rentner können da mithalten?

Keine echte Vorsorge: In Zeiten der Polykrise erweist es sich als zunehmend gefährlich, dass es keine echte Vorsorge zur nachhaltigen Finanzierung der Beamtenpensionen gibt. Die Versorgungsrücklage des Landes mit rund einer halben Milliarde Euro könnte im Ernstfall nicht einmal die Ausgaben eines einzigen Jahres finanzieren. Doch die zentrale Vorsorge-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz ist weiterhin der bloße Wunsch nach strukturell ausgeglichenen Haushalten. Dass dieser Wunsch an der Wirklichkeit schneller zerschellen kann als der Ampel-Landesregierung lieb ist, wissen die Bürger spätestens seit den Corona-Jahren. Und seitdem hangelt sich Deutschland von Krise zu Krise.

Um den teuren Trend bei den Versorgungsausgaben endlich zu bremsen, sind Reformen unabdingbar. Aber die Landesregierung produziert nur Versorgungsbericht um Versorgungsbericht – und rast fiskalisch weiterhin auf eine Wand zu. Finanzministerin Ahnen sprach sogar von einem „bewussten finanziellen Kraftakt für das Land.“ Doch für die privilegierte Altersversorgung von über einem Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz müssen über 12 Prozent des Landeshaushaltes aufgewendet werden. Tendenz steigend. Wie lange kann das wohl gut gehen?

Was getan werden sollte: Die Ampel-Koalition sollte eine Expertenkommission einberufen, welche Vorschläge nach dem Vorbild der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Neben dem Sicherstellen einer nachhaltigen Finanzierung der Versorgungsausgaben sollte es auch darum gehen, endlich für gerechte Verhältnisse zwischen Pensionären und Rentnern zu sorgen.

Ein zentraler Reformpunkt dürfte das langsame Abschmelzen des Höchstruhegehaltssatzes sein. Rund 70 Prozent vom letzten Salär für die Pensionäre, aber weniger als die Hälfte vom Durchschnitt für die Rentner – das ist eine soziale Ungerechtigkeit, bei der die SPD-geführten Landesregierungen seit langem konsequent auf Tauchstation gehen.

Zudem kommt die Beamtenpension mit 67 Jahren in Rheinland-Pfalz weiterhin nicht wirklich zur Geltung. Auch in 2022 lag das Durchschnittsalter der Neupensionäre nur bei über 63 Jahren. Sprich, nicht einmal die alte Regelaltersgrenze von 65 Jahren würde hier erfüllt werden. Da ist es aus Ampel-Sicht wohl nur konsequent, dass sie den Kreis der Beamten, die erheblich früher in Pension gehen können, stattdessen noch im feuerwehrtechnischen Dienst und im Vollzugsdienst der Abschiebungshafteinrichtungen erweitern will, anstatt alternative Stellen im Landesdienst anzubieten, wenn z.B. altersbedingt bestimmte Tätigkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Dass das vielbeschworene Fachkräfteproblem im Landesdienst zudem noch verschärft wird, wenn vorhandene Fachkräfte generell früher in den Ruhestand geschickt werden, hat sich in Regierungskreisen offenbar nicht herumgesprochen. Doch wer keine Lösung für ein bestehendes Problem hat, sollte es nicht ohne Not auch noch
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