23.08.2023

Künstlerisch wertvoll – aus der eigenen Tasche!

Fall aus unserem BdSt-Sparbuch 2023

Die Einrichtung eines neuen Büro-Arbeitsplatzes muss gut überlegt sein. Schließlich verbringt man einen großen Teil seines Tages an diesem Ort. Daher ist es plausibel anzunehmen, dass die Arbeitsmotivation mit dem eigenen Wohlbefinden am Arbeitsplatz steigt. In diesem Zusammenhang greift der Steuerzahler dem Deutschen Bundestag und seinen 736 Abgeordneten in ihren 736 Büros finanziell unter die Arme.

Vorrangig zu diesem Zweck existiert seit 1976 ein fester Ankaufstitel im Budget des Deutschen Bundestags, um eine eigene Kunstsammlung anzulegen. Aus der Artothek mit ihren erworbenen Werken zeitgenössischer Kunst dürfen die Abgeordneten selbst wählen, um ihre Büros zu schmücken. Jährlich werden dafür 275.000 Euro aufgewendet. Zur Unterstützung von Künstlern in der Corona-Krise wurde der Titel 2020 einmalig um 100.000 Euro erhöht.

Die öffentlich einsehbare Bestandsliste umfasst aktuell 100 Seiten mit insgesamt mehr als 2.000 Kunstwerken, mit denen die Innenräume der Liegenschaften des Deutschen Bundestags geschmückt werden dürfen. Die Entscheidung über den Ankauf der Kunstwerke obliegt dem sogenannten Kunstbeirat, einem politischen Gremium, dem – unter dem Vorsitz der Bundestagspräsidentin – Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen angehören. Nach Angaben des Deutschen Bundestags ist bei der Auswahl der Kunstwerke wichtig, dass sie künstlerisch wertvoll sind und Anlass zu Diskussionen „in den Räumen der Politik“ bieten.

Dieses Kriterium ist insofern nachvollziehbar, als dass die Kunstwerke bei Ausstellungen in den Gebäuden des Deutschen Bundestags der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Allerdings sollte sich der Bundestag, so unsere Gegenargumentation, nicht auch noch als Kurator verdingen. Dafür gibt es bereits finanzierte Institutionen, denen diese Aufgabe im öffentlichen Interesse obliegt.

Und wenn die Kunst hinter verschlossenen Türen der Abgeordnetenbüros platziert wird? Dort kann sie schwerlich zu Diskussionen anregen. Wenn also die Abgeordneten ihre Büros mit Kunstwerken verschönern möchten, dann sollten sie dies bitte aus eigener Tasche bezahlen.

Hinweis: Das Sparbuch können Sie telefonisch unter 06131 – 986 100 bestellen!

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