28.04.2023

Steuerliche Erleichterungen durch die Finanzverwaltung

Gewährt bei Spenden für Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Die Finanzverwaltung gewährt Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden, die Opfern des Erdbebens in der Türkei und in Syrien zugutekommen. Aufgrund des schweren Erdbebens im Februar 2023 in der Türkei und in Syrien hat das Bundesfinanzministerium Vereinfachungsregelungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen erlassen.

In einem Schreiben vom 27. Februar 2023 hat sich die Finanzverwaltung zu den steuerlichen Maßnahmen bei Spenden für die Opfer des Erdbebens geäußert. Einige Regelungen sind bereits von der Flüchtlingshilfe 2015, der Corona-Krise und den Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bekannt. Normalerweise werden Spenden steuerlich nur dann berücksichtigt, wenn die gemeinnützige Organisation eine Zuwendungsbestätigung ausstellt. Das Finanzamt erkennt – statt einer Zuwendungsbestätigung als Nachweis der Zuwendungen – auch den Zahlungsbeleg der Einzahlung bis zum 31. Dezember 2023 auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen, amtlich anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen an. Für den Nachweis ist somit der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, zum Beispiel der Kontoauszug, der Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, für die Zahlung auf das eingerichtete Sonderkonto ausreichend. Auch die Spendenbereitschaft von Arbeitnehmern wird unterstützt, wenn sie auf Teile des Lohns verzichten und der Arbeitgeber die Beträge an Hilfsorganisationen weiterleitet. Die entsprechenden Lohnteile werden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht mit eingerechnet. Damit muss der Betrag nicht lohnversteuert werden. Die im BMF-Schreiben enthaltenen Unterstützungsmaßnahmen gelten vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

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Foto: Fotolia/Aldeca Productions

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