08.11.2022

Lohnsteuerfreibeträge jetzt beantragen

Monatliches Nettoeinkommen kann höher ausfallen

Wer hohe Werbungskosten hat, z. B. aufgrund von weiten Fahrtwegen zur Arbeit, kann diese bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Dafür muss ein Freibetrag beim Finanzamt beantragt werden. Für den Veranlagungszeitraum 2022 kann das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren noch bis spätestens 30. November 2022 beim Finanzamt per Antrag gestellt werden – danach kann eine Steuerermäßigung nur noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung 2022 berücksichtigt werden.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung an das Finanzamt und der damit verbundenen Gewährung eines Freibetrages können Beschäftigte ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen und Lohnsteuern sparen. Der sog. Werbungskosten-Freibetrag wird vom Finanzamt gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Werbungskosten zählen allerdings bei der Antragsgrenze nur insoweit mit, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 Euro) übersteigen. Auch Verluste aus anderen Einkunftsarten, wie z. B. Vermietung oder einer gewerblichen Tätigkeit oder Kinderfreibeträge können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden und die monatliche Lohnsteuer mindern. Ohne einen entsprechenden Antrag können die Kosten erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Mit dem Freibetrag profitieren Steuerzahler somit früher von den steuerlichen Entlastungen. Für das Jahr 2023 können die Freibeträge bereits beantragt werden.

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