28.10.2022

Steuerzahler entlasten, Haushalt sanieren!

BdSt bewertet Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung kritisch

Inflationsbedingt erwarten Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2022 bis 2026 rund 126 Mrd. Euro steuerliche Mehreinnahmen. Doch schwächt die Konjunktur sich merklich ab, wodurch der Bund sich noch stärker verschulden darf als bereits geplant. Für den Bund der Steuerzahler zeigt die Herbst-Steuerschätzung auf: Bürger und Betriebe müssen entlastet werden! Der Einkommensteuertarif und die Freibeträge müssen an die Inflation angepasst werden. 

Die aktuelle Steuerschätzung zeigt die tückische Situation der öffentlichen Kassen! Zunächst gibt es die hohe Inflation – sie bewirkt Rekord-Steuereinnahmen vor allem bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. So können Bund, Länder und Kommunen mit zusätzlichen Steuereinnahmen von insgesamt 126 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2026 rechnen. Zugleich führen die eingetrübten Konjunktur-Aussichten dazu, dass der Bundesfinanzminister im Rahmen der Regel-Schuldenbremse zusätzlich noch mehr neue Schulden aufnehmen darf als geplant – bis zu 25 Milliarden Euro mehr. Kann sich die Politik also zurücklehnen? Keinesfalls, betont der Bund der Steuerzahler (BdSt). Denn nur auf den ersten Blick wirkt die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte etwas entspannter. Doch dieser Schein trügt gewaltig!

Steuerzahler entlasten: Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein!

„Diese Steuerschätzung eröffnet keinen Spielraum für neue parteipolitische Begehrlichkeiten“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel, „vielmehr müssen die Steuerzahler von inflationsgetriebenen steuerlichen Belastungen befreit werden“. So fordert der Verband nicht nur den überfälligen Komplett-Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif, sondern auch die Anpassung aller Pauschalen und Freibeträge an die Preisentwicklung. „Teilweise sind Pauschalen seit mehr als 50 Jahren nicht angepasst worden. Die meisten Freibeträge entsprechen nicht der Höhe, wie sie inflationsbedingt sein müsste. Deshalb sollten auch Freibeträge und Pauschalen jedes Jahr angepasst werden! Der Fiskus darf kein einseitiger Gewinner sein, während die Inflation den Wohlstand der Steuerzahler auffrisst.“

Haushalt sanieren: Der Staat muss seinen Tilgungspflichten nachkommen können!

Darüber hinaus sollten Steuermehreinnahmen in steuerliche Anreize wie zum Beispiel bessere Abschreibungen investiert werden, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Schließlich hilft ein Wirtschaftswachstum dem Staat, seinen künftigen Tilgungspflichten nachzukommen. Damit weist der BdSt auf die Folgen der Schuldenpolitik seit dem Jahr 2020 hin – denn die Rechnung, die vor allem der Bund begleichen muss, steht noch aus! „Diese Schuldenpolitik stellt den Bund vor massive Probleme, weil im kommenden Jahrzehnt Tilgungspflichten von jährlich mehr als 20 Milliarden Euro auf ihn zukommen – hierfür gibt es keine konzeptionelle Vorsorge“, kritisiert Holznagel und fordert: „Jetzt muss jeder Steuer-Euro und erst recht jeder Schulden-Euro mit maximaler Zielgenauigkeit und Wirkung ausgeben werden. Eine Fortsetzung der überwiegend schuldenfinanzierten Gießkannenpolitik muss zum Tabu werden!“

Lesetipp: Der BdSt hat „60 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts“ als Broschüre herausgegeben. Darin beschreiben wir u.a., wie Freibeträge und Pauschalen angepasst werden sollten – und warum nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Finanzverwaltung davon profitiert. Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de. Versand solange der Vorrat reicht.

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