12.08.2022

Kennzahl für Energiepreispauschale bekanntgegeben

Neues Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022

Arbeitnehmer erhalten in diesem Herbst eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die zu versteuern ist. Das Bundesfinanzministerium hat nun in seinem Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 die zugehörige Kennfziffer bekanntgegeben.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz wurde am 20. Mai dieses Jahres auch die Energiepreispauschale beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat am 18. Juli 2022 das neue Vordruckmuster der Lohnsteueranmeldung für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume ab August 2022 bekanntgegeben. Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 wird eine neue Kennzahl für die Energiepreispauschale aufgenommen. Da die einmalige Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer über den Arbeitgeber erfolgt, musste das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung angepasst werden. Diese Kennzahl gilt nur in den Lohnsteuer-Anmeldezeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresmeldung 2022. Der Wert der neuen Kennzahl ist 35 und ist immer ohne ein Minuszeichen anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung zu korrigieren.

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