24.03.2022

Dieses Energie-Entlastungspaket wirkt

BdSt zum Ampel-Beschluss/Appell an Struktur-Reform/Nachjustieren bei der Pauschale!

Der Steuerzahlerbund begrüßt die kurzfristigen Maßnahmen, um Bürger von den hohen Energiekosten zu entlasten. Allerdings bedarf es auch struktureller Reformen. Zudem mahnt der BdSt, dass eine Energiegeldpauschale nicht dazu führen dürfe, dass eine Steuererklärung verpflichtend abzugeben sei: „Die 300 Euro müssen steuerfrei sein!“

Eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, eine Steuersenkung bei Kraftstoffen für drei Monate und zum Beispiel ein einmaliger Familienzuschlag von 100 Euro pro Kind: Das heute vorgestellte Energie-Entlastungspaket der Ampel begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) als wirksame Ad-hoc-Maßnahme. „Diese Maßnahmen können fürs Erste wirken, weil die hohen Energiepreise temporär abgefedert werden können“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Mittel- und langfristig muss die Politik allerdings eine Struktur-Reform angehen, um alle Menschen systematisch und dauerhaft zu entlasten.“

Im Einzelnen fordert der Verband eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Fahrtkilometer – derzeit gelten 35 Cent erst ab dem 21. Kilometer, die auf 38 Cent steigen sollen. Mehr noch: Auch die Kilometer-Pauschale für Dienstreisen sollte auf 40 Cent angehoben werden. Darüber hinaus fordern wir die komplette und sofortige Abschaffung der EEG-Umlage sowie die weitgehende Abschaffung der Stromsteuer – so weit, wie EU-Recht dies zulässt: Das EU-Recht sieht eine Mindestbesteuerung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Haushaltsstrom vor. Der deutsche Fiskus verlangt aktuell aber 2,05 Cent – mehr als 20 Mal so viel. Holznagel: „Hier ist Luft nach oben für Entlastungen!”

BdSt-Bedenken bei Energiepreis-Pauschale

Laut Ergebnis des Koalitionsausschusses zahlt der Arbeitgeber allen einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern (Steuerklassen 1-5) einmalig 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Für Selbstständige wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt. Allerdings soll die Pauschale der Einkommensteuer unterliegen. Dies dürfte aber zum Problem werden, weil damit alle Arbeitnehmer, die die Pauschale erhalten, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet werden. „Hier muss die Ampel nachjustieren!“, fordert BdSt-Präsident Holznagel. „Schließlich sollten Millionen Arbeitnehmer nicht in eine Pflichtveranlagung rutschen. Die 300 Euro müssen steuerfrei sein!“

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.