01.01.2021

Startschuss für die Steuerrechtsänderungen 2021

Das Wichtigste im Überblick

Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler (BdSt) zeigt in einem Info-Service, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren ab dem 1. Januar 2021 geändert hat. Zum einen spielt die Corona-Pandemie eine große Rolle, zum anderen erwarten Bürger und Betriebe aber auch reguläre Änderungen an den Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Für Erwachsene wird beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Einkommensteuern fällig, da der Grundfreibetrag um 366 Euro angehoben wurde. Zudem steigt das Kindergeld um 15 Euro und Fernpendler können eine höhere Entfernungspauschale absetzen – im BdSt-Info-Service Nr. 21 ist ein Rechenbeispiel aufgeführt. Bauwillige sollten wissen, dass die Regelungen zum Baukindergeld wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert sind. Und ab diesem Januar gelten wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent (statt aktuell 5) bzw. 19 Prozent (statt aktuell 16) für Waren und Dienstleistungen.

Ganz wichtig: Ab sofort fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. So wird der Soli bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als ca. 62.100 Euro beträgt (bei Eheleuten ca. 124.200 Euro). Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer wird der Zuschlag damit automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwinden. Bei Selbstständigen und Unternehmern wird die Teilabschaffung über die Steuervorauszahlungen berücksichtigt. Auch bei der Steuererklärung selbst gab es Änderungen.

Exklusiv für BdSt-Mitglieder: Den BdSt-Info-Service Nr. 21 „Steuerrechtsänderungen 2021“ können BdSt-Mitglieder HIER im Mitgliederbereich herunterladen oder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei der BdSt-Geschäftsstelle per E-Mail an info@bdst-rlp.de bzw. telefonisch unter 06131/986 10-0 kostenlos bestellen.