22.07.2020

Mehr Zeit für Umstellung von Kassen

Rheinland-Pfalz kommt Unternehmen entgegen

Bis Ende September 2020 müssen elektronische Registrierkassen manipulationssicher umgerüstet werden. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise haben bereits neun Bundesländer eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 gewährt. In diese Gruppe reiht sich nun auch Rheinland-Pfalz ein. 

Eigentlich müssten elektronische Registrierkassen bis zum 30. September dieses Jahres mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden, die als fälschungssicher gelten. Dadurch soll Steuerbetrug eingedämmt werden. Durch die Corona-Krise ist dies vielen Unternehmen nicht möglich, mahnte der Steuerzahlerbund bereits früh. Durch die Kontaktbeschränkungen war eine Umrüstung bestehender Kassen nicht möglich oder Mitarbeiter hätten nicht an den neuen Kassensystemen geschult werden können. Außerdem ist bei cloudbasierten Kassensystemen die Zertifizierung noch nicht abgeschlossen.

Diese Hinderungsgründe hat auch das rheinland-pfälzische Finanzministerium erkannt und gewährt nun unter bestimmten Bedingungen Aufschub bis Ende März 2021. Eine Fristverlängerung ist demnach möglich, wenn der Steuerpflichtige entweder bis zum 31. August 2020 einen Fachhändler, Kassenhersteller oder anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verbindlich beauftragt und von diesem eine Bestätigung einholt, dass die TSE nicht bis zum 30. September 2020 implementiert werden kann. Oder der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.

Unternehmen, die von der Fristverlängerung Gebrauch machen wollen, müssen ihr zuständiges Finanzamt darüber informieren. Das Finanzministerium teilte bereits mit, dass demnächst auf der Homepage des Landesamtes für Steuern, www.lfst-rlp.de, ein Vordruck zur Meldung hinterlegt wird.

BdSt-Fazit:

In Sachen Fristverlängerung bei der Registrierkassen-Umstellung waren Hessen, Bayern, NRW und Hamburg die Vorreiter. Ihnen schlossen sich das Saarland, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein an. Gut, dass sich Rheinland-Pfalz endlich eingereiht hat! Es ist richtig und der derzeitigen Situation angemessen, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, ihre Kassen umzurüsten. Freilich wäre eine bundesweit einheitliche Lösung zu bevorzugen – hier müsste sich das Bundesfinanzministerium bewegen, nachdem es inzwischen zehn Länder vorgemacht haben. Der Steuerzahlerbund wird sich weiter dafür einsetzen.

Aktualisierung: Der Vordruck, um die Fristverlängerung zu beantragen, steht auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern unter www.lfst-rlp.de/startseite/elektronische-kassensysteme

Hinweis: BdSt-Mitglieder können sich den Info-Service „Ladenkassen – das müssen Sie jetzt beachten“ im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenfrei per E-Mail an info@bdst-rlp.de bzw. telefonisch unter 06131 – 986 10-0 bestellen. Dieser Info-Service informiert darüber, wann Kassen nachzurüsten oder sogar zu ersetzen sind, über die Belegausgabepflicht, über Kassennachschau und weiterem sowie über offene Ladenkassen.

Foto: BillionPhotos.com/Fotolia

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