29.06.2020

Grenzpendler nach Belgien: Corona-Regelung verlängert

Vereinbarung gilt bis Ende August 2020

Zum zweiten Mal verlängern Deutschland und Belgien ihre Konsultatationsvereinbarung zugunsten von Grenzgängern, die aufgrund der Corona-Krise im Homeoffice arbeiten müssen.

Im Mai dieses Jahres hatten Deutschland und Belgien sich im Zuge der Coronavirus-Krise darauf verständigt, das bestehende Doppelbesteuerungs-Abkommen zeitweise zu ergänzen. Grenzgänger, die bedingt durch die Corona-Abwehrmaßnahmen von zuhause aus arbeiten müssen, sollen durch die schwierige Situation nicht steuerlich schlechter gestellt werden. Die bisher bis zum 30. Juni 2020 gültige Vereinbarung wurde nun bis zum 31. August 2020 verlängert, dies teilte das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben mit.

Auch mit anderen Ländern wie den Niederlande, Luxemburg und Frankreich bestehen entsprechende Vereinbarungen.

Foto: Fotolia/Fotografenname

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