22.05.2020

Rente steigt – Steuerpflicht prüfen

Aktuelles Steuerrecht

Gute Nachrichten für alle Rentnerinnen und Rentner: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Renten zum 1. Juli 2020 steigen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Vorjahr werden die rund 21 Millionen Rentner eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge erhalten.

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,45 Prozent und in den östlichen Ländern um 4,20 Prozent. Damit gleichen sich die Rentenwerte in Ost und West weiter an. Die Corona-Krise wirkt sich bei der diesjährigen Rentenerhöhung noch nicht aus, da die Löhne aus dem Vorjahr Basis für die Berechnung sind.

Insgesamt konnten die Senioren in den vergangenen Jahren gute Erhöhungen verzeichnen. Solche Steigerung bedeutet aber auch, dass mehr Rentner künftig eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Viele Senioren, die bislang gegebenenfalls noch nicht steuerpflichtig waren, sind nun womöglich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Unter Umständen muss also ein kleiner Teil der Rente wieder an das Finanzamt zurückgegeben werden. Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt von der monatlichen Bruttorente, dem Jahr des Renteneintritts und ob ggf. noch ein Ehepartner vorhanden ist, ab. Senioren sollten daher jährlich prüfen, ob in ihrem konkreten Fall die Grenze bereits überschritten wurde. Dabei hilft der steuerliche Berater. Auch das Finanzamt erteilt Auskunft, ob eine Erklärung fällig ist.

TIPP FÜR BDST-MITGLIEDER: Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist die BdSt-Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ hilfreich.

Foto: Fotolia/farbkombinat

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