03.04.2020

Anwendungsschreiben zur energetischen Gebäudesanierung erwartet

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Neues Dach, gedämmte Wände, energiesparende Fenster: Wer sein Haus vom Profi sanieren lässt und dadurch den Energiestandard verbessert, kann die Kosten in der Steuererklärung absetzen.

Die Neuregelung gilt ab dem Jahr 2020. Damit lassen sich bis zu 40.000 Euro Steuern sparen: Denn 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, können – über drei Jahre verteilt – von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Besondere: Anders als bei den Handwerkerleistungen können neben den Arbeitskosten auch die Materialkosten abgesetzt werden! Voraussetzung ist, dass die Sanierung von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt wird. Zudem muss das Haus älter als 10 Jahre alt sein.

Weitere Details wird das Bundesfinanzministerium nun voraussichtlich in einem Verwaltungsschreiben klären. So haben sich in der Praxis z. B. Fragen zum Umfang der Förderung ergeben. Denn es können auch sog. Umfeldmaßnahmen begünstigt werden. Was darunter konkret zu verstehen ist, ist bislang offen. Auch die Ausgaben für einen Energieberater sind abzugsfähig. Wie das berechnet wird, ist jedoch ebenfalls noch ungeklärt. Für die Praxis dürfte das erwartete Anwendungsschreiben daher sehr hilfreich sein.

Foto: Fotolia/4th Life Photography

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