13.03.2020

Gehaltsextras – Gesetzesänderung ist nicht vom Tisch

BdSt wird sich für bürgerfreundliche Regelung einsetzen

Die Bundesregierung hat im Februar die sog. Grundrente beschlossen. In der Arbeitsfassung des Gesetzes enthalten war auch eine Änderung im Einkommensteuergesetz zu den sog. Sachbezügen.

In der betreffenden Änderung ging es um die Frage, wie Gehaltsextras zukünftig versteuert werden. Nun ist der Passus aus dem Grundrentengesetz gestrichen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, das Urteil des Bundesfinanzhofs vorerst nicht anzuwenden (BMF-Schreiben vom 5. Februar 2020).

Zum Hintergrund: Spendiert der Chef seinen Mitarbeitern ein Gehaltsextra, kann das nach geltender Rechtslage steuerfrei bleiben. Das will die Finanzverwaltung, vor allem bei einer Gehaltsumwandlung, nicht akzeptieren. Das bedeutet: Verzichten Arbeitnehmer auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil weg. Auch wenn das Extra zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, würde es künftig schwieriger. Damit reagiert die Finanzverwaltung auf ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2019. Das Gericht hatte das Kriterium „zusätzlich“ zum Arbeitslohn weit ausgelegt (Az.: VI R 32/18). Dieses Urteil sollte mit der Gesetzesänderung ausgehebelt werden.

Zwar ist die Regelung im Grundrentengesetz gestrichen worden, sie soll aber in einem der nächsten Steuergesetze umgesetzt werden. Auch wenn die Verschärfung damit nicht vom Tisch ist, wird sie dann zumindest von den Steuerexperten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ausreichend diskutiert werden können. Dies wäre bei der heimlichen Änderung im Grundrentengesetz nicht der Fall gewesen.

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