21.02.2020

Finanzämter durchstöbern Facebook und Co.

Steuerermittlungen in soziale Netzwerken

Bürger geben im Internet so manche Daten preis. Nicht nur die Betreiberfirmen der sozialen Netzwerke machen sich dies zunutze. Auch Finanzbehörden schauen genauer hin, wenn die Aktivitäten auf Facebook, Instagram, Twitter und Co. auf eine Einkommensquelle hindeuten, die nicht in der Steuererklärung angegeben wurde. Darüber informiert der Steuerzahlerbund.

Die Steuerbehörden schauen sich auch bei Facebook und Co. gezielt nach Hinweisen zu steuerlichen Sachverhalten um. Die Ämter nutzen dafür Informationen aus den sozialen Netzwerken, die öffentlich zugänglich sind. Ob die Finanzbeamten auch aktiv Zugang zu den privaten Nutzungsprofilen erhalten sollen, ist umstritten. Bislang lehnen viele Bundesländer den Einsatz von verdeckten Ermittlungen ab. Unabhängig davon, ob Finanzämtern die Nutzung sog. Fake-Profile erlaubt ist oder nicht, sollten Freundschaftsanfragen bei sozialen Netzwerken immer sorgfältig geprüft werden.

Bereits seit einigen Jahren sucht die Finanzverwaltung auf Verkaufsplattformen gezielt Händler, die viele und über längere Zeit Gegenstände verkaufen oder Dienstleistungen, z. B. als Handwerker, anbieten. Erzielen die Onlinehändler nachhaltig Einnahmen, kann das Finanzamt Steuern verlangen. Wer professionell auf einem elektronischen Marktplatz tätig wird oder werden möchte, sollte sich dementsprechend vorab informieren, welche steuerlichen Pflichten ihn treffen.

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