14.02.2020

Sachbezug bald nicht mehr steuerfrei?

Versteckte Steuerrechtsänderung im Grundrentengesetz

Über die Grundrente wird heftig gestritten. Versteckt im Gesetz ist aber auch eine Änderung im Steuerrecht, die dort nicht zu vermuten ist: Es soll ein neuer § 8 Abs. 4 Einkommensteuergesetz eingeführt werden. Hier geht es um Gehaltsextras.

Spendiert der Chef seinen Mitarbeitern ein solches Gehaltsextra, kann das steuerfrei bleiben. Genau das will die Finanzverwaltung bei einer Gehaltsumwandlung nicht akzeptieren. Das bedeutet: Verzichten Arbeitnehmer auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil weg. Auch wenn das Extra zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, wird das künftig schwieriger, weil die Finanzverwaltung dann womöglich eine verdeckte Lohnerhöhung vermutet. Auch in diesem Fall bleibt der sogenannte Sachbezug dann nicht steuerfrei.

Mit dieser geplanten Gesetzesänderung wird ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2019 (Az.: VI R 32/18) missachtet. Kommt die Änderung, wird es in der Praxis deutlich komplizierter, seinen Mitarbeitern kleine Aufmerksamkeiten steuerfrei zu geben. Die Fachverbände halten die geplante Einschränkung nicht für gerechtfertigt und haben dies in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesarbeitsministerium dargelegt. Ob der Gesetzgeber noch Änderungen vornimmt, bleibt abzuwarten. Bereits im Vorjahr wurden durch das sog. Jahressteuergesetz die Ausgabe von Prepaidkarten an Mitarbeiter und die Erstattung von Benzinkosten gegen Vorlage der Tankquittung eingeschränkt.

Foto: Fotolia/CG

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