17.01.2020

Das ändert sich 2020

Aktuelles Steuerrecht

Zum Jahresbeginn haben sich wieder zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht geändert:

Für Erwachsene werden z. B. erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 7.620 Euro auf nun 7.812 Euro. Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern, nämlich 80 Prozent. Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge: Bei einer ganztägigen Abwesenheit können statt 24 Euro nun 28 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Bei einem Kunden- und Geschäftsbesuch mit einer Dauer von mehr als 8 Stunden sind es statt 12 Euro nun 14 Euro.

Unternehmer haben bessere Abschreibungsmöglichkeiten, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht: So können Elektronutzfahrzeuge und elektrische Lastenräder schneller abgeschrieben werden. Bauherren, die ihre selbst bewohnten vier Wände energetisch sanieren lassen, können dafür eine Steuerermäßigung erhalten. E-Books, Fernbahnfahrten und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt.

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