03.01.2020

Das ist 2020 neu

Bund der Steuerzahler informiert über die wichtigsten Änderungen

Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler macht den 2020-Check und zeigt, welche Änderungen sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ergeben.

Von E wie Elektromobilität über K wie Klimapaket bis V wie Versicherungssteuergesetz hat der Bund der Steuerzahler die entscheidenden Steuerrechtsänderungen zusammengetragen. Ausführliche Zahlen, Daten und Fakten enthält das neue Servicematerial „Steuerrechtsänderungen 2020“.

So ändern sich zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2020:

  • Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
  • Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
  • Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
  • Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
  • E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.

Diese und viele weitere Änderungen enthält unser neues Servicematerial.

Die „Steuerrechtsänderungen 2020“ können Mitglieder hier herunterladen, Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de

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