15.11.2019

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen kommt!

Aktuelles Steuerrecht

Die Staatengemeinschaft will stärker gegen unerwünschte Steuergestaltungen vorgehen und hat deshalb eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen beschlossen.

Die EU-Richtlinie soll bis Ende des Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Das hat die Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossen und damit den Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Der Gesetzentwurf verpflichtet vorrangig Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder verkauft haben. Sie müssen auch Angaben zum Nutzer der Steuergestaltungen machen. Der Steuerzahler selbst ist nur nachrangig zur Meldung verpflichtet. Die Anzeige muss spätestens innerhalb von 30 Tagen an das Bundeszentralamt erfolgen.

Der vorgelegte Regierungsentwurf sieht bislang nur eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Sachverhalte vor. Ursprünglich war geplant, auch für nationale Sachverhalte eine Anzeigepflicht einzuführen. Das wurde nun erst einmal aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Ob die nationale Anzeigepflicht damit gänzlich vom Tisch ist, bleibt abzuwarten.

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