19.07.2019

Zertifikatspflicht für Ladenkassen ab 2020: Ministerium regelt Details

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Bereits im Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) beschlossen. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Steuerhinterziehung in bargeldintensiven Bereichen zu vermeiden bzw. besser entdecken zu können.

Im Juni 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Anwendungserlass zu den Details beim Einsatz von elektronischen Aufzeichnungssystemen veröffentlicht. Das Thema ist für alle Geschäftsinhaber relevant, die z. B. eine elektronische Ladenkasse einsetzen.

Zukünftig müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Weiter regelt § 146a AO eine Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und eine Belegausgabepflicht. Die neue Ordnungsvorschrift ist ab dem Jahr 2020 anzuwenden, so das Gesetz. Der 21 Seiten umfassende Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums nimmt nun u. a. zur Belegausgabe, zur Zertifizierung und zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes Stellung. Auf ein Hauptanliegen der betroffenen Unternehmen geht das Ministerium in seinem Erlass hingegen nicht ein: Es gibt keine weitere Übergangsfrist. Diese war von der Wirtschaft gefordert worden, um auf die neuen zertifizierten Kassen umstellen zu können. Diesem Wunsch ist das Ministerium jedoch nicht gefolgt. Lediglich Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden sind bzw. noch werden, können noch bis Ende 2022 im Unternehmen eingesetzt werden, wenn die Kasse Einzelaufzeichnungen vornehmen, aber nicht mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden kann. Der Anwendungserlass vom 17. Juni 2019 steht online beim Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Foto: Fotolia/BillionPhotos.com

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