14.06.2019

Jahressteuergesetz 2019: mehr als nur Elektromobilität

Aktuelles Steuerrecht

Im Mai hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ veröffentlicht. Dabei enthält der Vorschlag weit mehr Änderungen als der Gesetzestitel vermuten lässt. Der Entwurf wird in Fachkreisen deshalb auch als Jahressteuergesetz bezeichnet. Er umfasst mehr als 220 Seiten.

Einiges dürfte die Steuerzahler freuen; so sollen die steuerfreien Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienst- oder Geschäftsreisen steigen. Statt 24 Euro sollen künftig 28 Euro steuerfrei erstattet werden können, wenn der Arbeitnehmer 24 Stunden dienstlich unterwegs ist. Anleger müssen sich hingegen auf Verschärfungen einstellen. So ist geplant, Verluste aus dem Verfall von Optionen nicht mehr anzuerkennen. Damit will das Ministerium ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das die Sparer begünstigte, aushebeln.

Unterm Strich bleibt abzuwarten, welche Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch erfolgen. Es bleibt zu hoffen, dass einige der geplanten Verschärfungen im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch entfallen. Die Fachverbände können bis Anfang Juni ihre Stellungnahmen beim Bundesfinanzministerium abgeben und werden dort sicherlich auf einige Fallstricke hinweisen.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.