26.04.2019

Das Berlin/Bonn-Gesetz gehört abgeschafft!

BdSt zieht negative Bilanz zum 25. Jahrestag dieses Gesetzes und fordert einen Komplett-Umzug der Bundesregierung nach Berlin

Zehntausende Dienstreisen pro Jahr und immense Kosten für Doppelstrukturen: Das ist unsere Negativ-Bilanz nach einem Vierteljahrhundert Berlin/Bonn-Gesetz – verschuldet durch die Politik, die an der überholten Idee des geteilten Regierungssitzes festhält. Als Bund der Steuerzahler sprechen wir uns für eine Abschaffung des Berlin/Bonn-Gesetzes aus, das den Steuerzahlern teuer zu stehen kommt: Die Kosten für diese Doppelstrukturen schätzen wir auf rund 20 Millionen Euro pro Jahr!

Rückblick: Vor 25 Jahren, am 26. April 1994, wurde das Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet, das unter anderem den Umzug des Parlaments und von Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin regelt. Vor rund 20 Jahren schließlich, im Jahr 1999, wechselte der Bundestag dann an die Spree. Teile der Bundesregierung blieben jedoch weiterhin in Bonn – so sieht es das Berlin/Bonn-Gesetz vor.

Der Stand 2019: Neben dem Kanzleramt haben mittlerweile acht Bundesministerien ihren ersten Dienstsitz an der Spree, sechs am Rhein. Zudem hat jedes Ressort seinen zweiten Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt. Damit arbeiten inzwischen mehr Beamte in Berlin als in Bonn: Heute sind bereits rund zwei Drittel der Beschäftigten der Ministerien in Berlin tätig – mit steigender Tendenz. Denn auch für 2019 ist geplant, weitere Stellen vom Dienstsitz Bonn nach Berlin zu verlegen. Damit wird das Gesetz weiter ausgehöhlt – und zwar von der Politik selbst! Kurioses Beispiel: Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter aus dem Umwelt- und Verteidigungsministerium ist in Berlin tätig, obwohl der erste Dienstsitz eigentlich am Rhein liegt.
Unsere Kritik an den Doppelstrukturen: hohe Reisekosten und hohe Reibungsverluste. Durch das Pendeln geht wertvolle Arbeitszeit verloren. Zudem schlagen die Reisekosten mit einem Millionenbetrag zu Buche. Noch dazu sind diese im vergangenen Jahr aufgrund der Insolvenz von Air Berlin gestiegen, da die günstigen Flugkonditionen nicht mehr zur Verfügung standen.

Auch für 2019 rechnet die Bundesregierung mit Kostensteigerungen für die Dienstreisen zwischen beiden Regierungssitzen, da die Bahn ihre Preise erhöht hat und auch Fluggesellschaften Preissteigerungen angekündigt haben.

  • 25 Jahre nach dem Beschluss zum Berlin/Bonn-Gesetz ist es an der Zeit einzugestehen, dass ein geteilter Regierungssitz überholt, unpraktisch und unnötig teuer ist. Der Bund der Steuerzahler fordert: Das überkommene und rechtsleere Berlin/Bonn-Gesetz muss schnell abgeschafft werden! Da die meisten Ministerien inzwischen über großzügige Büro-Kapazitäten in Berlin verfügen, müsste ein Komplett-Umzug vom Rhein an die Spree zügig geschultert werden!

Mehr zum Berlin/Bonn-Gesetz finden Sie hier.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.