19.04.2019

Neues Kindergeldmerkblatt

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Im März 2019 hat das Bundeszentralamt für Steuern das Kindergeldmerkblatt 2019 veröffentlicht. Das Merkblatt enthält einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zum Kindergeld.

Dabei kann zwischen einer umfangreichen Version, die auf 48 Seiten die Grundsatzfragen zum Kindergeld erläutert, und einem Kurzmerkblatt, das lediglich die wichtigsten Fakten auf drei Seiten zusammenfasst, gewählt werden. Beide Infomaterialien stehen auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de zum Download bereit. Für Spezialfälle, z. B. bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder für Vollwaisen, stellt die Familienkasse spezielle Merkblätter unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Bis zur Volljährigkeit wird das Kindergeld für alle Kinder ausgezahlt. Aber auch für ältere Kinder können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld erhalten. Dies gilt zum Beispiel in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn bzw. Semesterstart. Auch während einer Ausbildung, eines Studiums oder im Jugendfreiwilligendienst besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eltern sollten sich rechtzeitig um das Kindergeld kümmern, denn es wird ab Antragstellung grundsätzlich nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Bei länger zurückliegenden Zeiträumen ist Streit meist vorprogrammiert (dazu das Urteil des FG Niedersachsen vom Urteil vom 25.09.2018, 8 K 95/18).

Foto: Fotolia/MK-Photo

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