18.01.2019

Mietwohnungsabschreibung: Bundesrat stoppt Gesetz

Aktuelles Steuerrecht

Mit einer Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen wollte der Bundestag die Schaffung von neuem Wohnraum ankurbeln. Allerdings ist dazu auch die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat erforderlich, die das Gesetz im Dezember 2018 aber kurzfristig von der Tagesordnung nahmen, sodass weiterhin offen ist, ob und wann die neue Abschreibung kommt.

Nach dem Gesetz sollte es privaten Investoren erlaubt werden, für den Neubau von Mietwohnungen eine zeitlich befristete Sonderabschreibung von 5 Prozent pro Jahr zu erhalten. Voraussetzung: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro/qm Wohnfläche nicht übersteigen. Außerdem muss die Wohnung zehn Jahre vermietet werden.

Die Bundesländer hatten bereits im November einige Kritikpunkte an dem Vorhaben geäußert. So wurde bezweifelt, ob die Baukostenobergrenze von 3.000 Euro/qm überhaupt ausreicht, um neue Wohnungen zu schaffen. Zudem wurde bemängelt, dass es keine Mietobergrenze gäbe, die bezahlbare Mieten sicherstellt. Und auch der bürokratische Aufwand der Sonderabschreibung wurde kritisiert. Einige Fachverbände schlugen deshalb vor, die allgemeinen Abschreibungsregeln zu verbessern.

Wie es mit dem Gesetzgebungsvorhaben nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Theoretisch könnte der Bundesrat das Vorhaben 2019 neu auf seine Tagesordnung setzen.

Foto: Fotolia/ah_fotobox

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