20.07.2018

Steuerrecht vor der Sommerpause

Aktuelles Steuerrecht

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause ist endlich Schwung in die Steuergesetzgebung gekommen. Bundesregierung und Bundesrat haben gleich mehrere Steuergesetze im Köcher, die dann nach dem Sommer abgearbeitet werden sollen.

Im sogenannten Familienentlastungsgesetz ist vorgesehen, dass das Kindergeld sowie die Kinderfreibeträge steigen. Ab dem 1. Juli 2019 soll es pro Kind 10 Euro mehr Kindergeld im Monat geben. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird ebenfalls angehoben, allerdings schon zum Januar 2019. Er steigt dann pro Kind um 192 Euro, von derzeit 7.428 Euro auf 7.260 Euro. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Anhebung vorgesehen. Die Bundesregierung plant, auch den Grundfreibetrag für Erwachsene anzuheben. Ab Januar 2019 soll er von bisher 9.000 Euro auf 9.168 Euro steigen. Einkommen unterhalb dieses Wertes bleiben steuerfrei. Außerdem will die Koalition kleinere und mittlere Einkommen bei der kalten Progression entlasten. Viele Anpassungen muss der Gesetzgeber ohnehin vornehmen, weil das Bundesverfassungsgericht vorschreibt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Wirkliche Entlastungen stecken in dem Gesetz – anders als der Titel vermuten lässt – daher nicht.

Zudem soll ein Jahressteuergesetz 2018 auf den Weg gebracht werden. Es enthält u. a. Vorschriften gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel. Insbesondere asiatische Unternehmen hatten vielfach die Umsatzsteuer nicht korrekt in Deutschland angemeldet. Zukünftig sollen auch die Plattformbetreiber haften, wenn die Händler ihre Steuerpflichten nicht erfüllen.

Bei den Bundesländern stehen die sogenannten Share Deals im Fokus. Danach zahlen Investoren unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer, wenn sie nicht das Grundstück selbst, sondern lediglich Anteile an einer Grundstücksgesellschaft kaufen. Diese Möglichkeit wollen die Bundesländer einschränken und die Voraussetzungen verschärfen. Die Änderungen können aber auch für kleine und mittlere Unternehmen Auswirkungen haben, die ihre Firmen inklusive Betriebsgrundstück umstrukturieren. Angesicht der Neuregelung sollten Unternehmer sich in solchen Fällen am besten vorab Rat bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt holen.

Foto: Fotolia/MH

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