29.03.2018



Vortrag „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“

Informativer Vortrag rund um das Thema Vorsorgevollmacht

Datum: 10.04.2018, 19
Veranstaltungsort: Wandelhalle Bad König, Elisabethenstr. 7, 64732 Bad König
Referent: Martin Frömel

Thema und Inhalt:

Durch Krankheit, einen Unfall oder zunehmendes Alter können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und andere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Vorsorge treffen lässt sich für einen solchen Fall mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Bestimmung bezüglich einer zukünftigen medizinischen Behandlung, in der man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, die Wünsche des Betreffenden umzusetzen und Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Diese kann sich auch auf finanzielle und rechtliche Bereiche erstrecken und soll die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen.