31.08.2017

Abgabensatz zur Künstlersozialkasse sinkt 2018

Der Satz wird im zweiten Jahr in Folge ermäßigt.

Der Abgabensatz für die Künstlersozialkasse sinkt im kommenden Jahr voraussichtlich auf 4,2 Prozent. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 9. Juni 2017 hervor.

Damit würde sich der Abgabensatz im zweiten Jahr in Folge ermäßigen. Aktuell liegt der Satz bei 4,8 Prozent, 2016 lag er bei 5,2 Prozent.

Die Künstlersozialversicherung ist die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen zahlen, die nicht nur gelegentlich solche Personen beauftragen, beispielsweise für regelmäßige Werbemaßnahmen ihres Unternehmens.

Foto: Fotolia/vitaliy melnik

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