23.08.2017

Wer ist ein Migrant?

Steuerzahlerbund kritisiert Sonderförderungen

Anlässlich der Vorstellung des Integrationskonzeptes der Ampel-Regierung warnt der BdSt Rheinland-Pfalz vor unnötigen Mehrausgaben durch eine bewusste Verwässerung des Migrationsbegriffes. Das Grundgesetz kennt das Kriterium „Migrationshintergrund“ nicht, es kennt deutsche und ausländische Staatsbürger. Kostspielige Sonderförderungen und bevorzugte Behandlungen in der Verwaltung müssen daher höchst kritisch hinterfragt werden.

„Jeder fünfte Rheinland-Pfälzer soll laut Landesregierung einen Migrationshintergrund haben, bei den jungen Menschen sogar 40 Prozent. Die Begrifflichkeit ist aber problematisch. So gehört der z.B. 1970 in Mainz geborene Deutsche aus einer binationalen Ehe genauso dazu, wie der erst 2014 zugewanderte Asylbewerber aus Somalia. Die Kriterien sind so angelegt, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund auch unabhängig von der Flüchtlingskrise zwangsläufig hoch und stark steigend ist. Aus der vermeintlichen Höhe will die Landesregierung wiederum zweifelhafte Sonderprogramme, Fördermaßnahmen und politische Forderungen rechtfertigen“, kritisiert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Unser Grundgesetz unterteilt jedoch in deutsche und ausländische Staatsbürger. Von letzteren liegt der Anteil in Rheinland-Pfalz nur bei rund 10 Prozent. Das Kriterium „Migrationshintergrund“ gibt es im Grundgesetz nicht. Darauf basierende Förderungen und Bevorzugungen sind daher zweifelhaft, wenn nicht gar grundgesetzwidrig. Und wieso ein Teil der deutschen Staatsbürger im eigenen Land überhaupt „integriert“ werden muss, bleibt ein Geheimnis des Integrationsministeriums.“

Für eine explosive Entwicklung von Haushaltspositionen mit Bezug auf den „Migrationshintergrund“ hat der Steuerzahlerbund wenig Verständnis. Beispielsweise lagen die „Zuschüsse zur Förderung der Weiterbildung von Menschen mit Migrationshintergrund“ im Jahr 2015 bei etwa 413.000 Euro und in 2017/2018 wird mit jeweils 2,8 Mio. Euro geplant – also eine Versiebenfachung der Mittel in nur zwei Jahren. „Dass viele Flüchtlinge leider keine Schul- und Berufsausbildung haben, ist leidlich bekannt. Warum aber nun Deutsche mit Migrationshintergrund bevorzugt Sonderförderungen für die Weiterbildung erhalten sollen, die Deutsche ohne Migrationshintergrund nicht erhalten, bleibt unverständlich. Geht es nach dem Integrationspapier der Landesregierung soll diese Art der falschen Förderung nach dem Migrationshintergrund offenbar massiv ausgeweitet werden.“

Die von der Landesregierung prinzipiell gewünschte Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit Migrationshintergrund im Landesdienst sieht der Steuerzahlerbund gleichfalls kritisch. „Die Steuerzahler erwarten zu Recht eine effiziente Landesverwaltung. Leider geht es in der Personalpolitik immer mehr darum, irgendwelchen Proporz-Vorstellungen gerecht zu werden. Frauen vor Männern, Menschen mit Migrationshintergrund vor jenen ohne Migrationshintergrund – was kommt als nächstes? Ist es in Rheinland-Pfalz so altmodisch und undenkbar geworden, Ämter schlicht nur nach Kompetenz zu besetzen?“, fragt Brüderle. In eigener Sache weist der BdSt Rheinland-Pfalz darauf hin, dass gemessen an den Kriterien des Integrationskonzeptes in der BdSt-Geschäftsstelle rund 38 Prozent der Mitarbeiter einen „Migrationshintergrund“ haben. „Wir brauchen kein Diversity Management, Integrationsbeauftragte, Sonderförderungen oder Arbeitskreise – wir stellen schlicht die Besten ein, die sich für die Stellen bewerben. Vielleicht wäre das auch ein Zukunftsmodell für die Landesverwaltung.“

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