11.04.2017

Straßenausbaubeiträge bei der Steuer absetzen!

Auf laufendes Gerichtsverfahren verweisen

Hauseigentümer, die sich an der Erschließung oder den Ausbau ihrer Straße finanziell beteiligen müssen, sollten diese Kosten in der Steuererklärung absetzen. Der Bundesfinanzhof befasst sich aktuell mit der Frage, ob es auch für Maßnahmen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgen und per Bescheid abgerechnet werden, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt. Sollte der Bundesfinanzhof zugunsten der Immobilienbesitzer entscheiden, können bis zu 1.200 Euro Einkommensteuern erstattet werden.

Hintergrund: Das Finanzgericht Nürnberg hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass Straßenausbaubeiträge für die selbst genutzte Immobilie in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Das Bundesfinanzministerium ordnete diese Maßnahmen in seinem Verwaltungsschreiben vom 9. November 2016 hingegen als nicht begünstigte Leistungen ein, sodass die Finanzämter den Steuerbonus für die Straßenerschließung bzw. den Ausbau verweigern. Da zu diesem Thema ein Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, sollten Steuerzahler die Ablehnung nicht akzeptieren. Berücksichtigt das Finanzamt die Arbeitskosten für den Straßenausbau nicht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung empfiehlt es sich, auf das laufende Gerichtsverfahren zu verweisen (Az.: VI R 18/16). Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einem Urteil offen.

Lässt der Bundesfinanzhof den Steuerabzug zu, kann man so auch im eigenen Fall Geld zurückerhalten. Maximal können pro Haushalt und Jahr Handwerkerkosten von bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden, davon werden 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro erstattet.

Anmerkung: Mit Urteil vom 21. Februar 2018 wurde die Klage durch den BFH abgewiesen.

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz fordert, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, ineffizient und schädlich. Unterstützen Sie uns dabei, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen – werden Sie Mitglied im Steuerzahlerbund!

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