02.03.2017

Ampel-Fraktionen verfehlen schwarze Null

Doppelhaushalt 2017/2018 nimmt unnötige Kredite auf

Die Ampel-Fraktionen wollen in 2017/2018 insgesamt 24 Mio. Euro mehr ausgeben, als es die Landesregierung für den Doppelhaushalt vorgesehen hat. Durch Einsparungen sollen die Änderungsvorschläge von SPD, FDP und Grünen komplett gegenfinanziert werden. Die schwarze Null in 2018 wird jedoch bewusst verfehlt.

Am 1. März 2017 haben die Ampel-Fraktionen ihre Änderungsvorschläge zum Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 vorgestellt. Dabei haben sie Mehrausgaben von rund 8 Mio. Euro im Jahr 2017 und rund 16 Mio. Euro im Jahr 2018 veranschlagt. Weil die Änderungsvorschläge gegenfinanziert sind, ändert sich die Nettokreditaufnahme nicht. Für 2017 sind weiterhin 291 Mio. Euro neue Schulden geplant. Um 54 Mio. Euro soll die Verschuldung in 2018 steigen. Auch das strukturelle Defizit ändert sich durch die Ampel-Vorschläge nicht, es wird fortgesetzt mit 359 Mio. Euro im Jahr 2017 und 198 Mio. Euro im Jahr 2018 gerechnet.

Eine bedeutende Änderung ist etwa, dass in diesem Jahr 35 Polizeikommissar-Anwärter mehr eingestellt werden sollen als bislang geplant, in 2018 werden es 70 Polizeikommissar-Anwärter zusätzlich sein. Ziel der Ampel-Fraktionen ist es, die Personalstärke der rheinland-pfälzischen Polizei bis zum Jahr 2021 auf 9.160 Vollzeitäquivalente aufzustocken. Auch die Ausgaben im Bereich der Integration sollen steigen. So stellen SPD, FDP und Grüne z.B. für traumatisierte Flüchtlinge 300.000 Euro mehr zur Verfügung. Für Feriensprachkurse stehen statt 432.000 Euro nach dem Willen der Regierungskoalition 632.000 Euro bereit.

Diese und viele weitere oft niedrige Mehrausgaben werden durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert. So wird beispielsweise der Haushaltsansatz für die Kriegsopferfürsorge um jährlich 140.000 Euro gesenkt. Zusätzliche Ausgaben im Bereich der Justiz wie Personalaufstockungen bei Richtern und Staatsanwälten werden durch Einsparungen von rund 1,2 Mio. Euro (2017) bzw. 1,5 Mio. Euro (2018) bei den Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen, Auslagen in Rechtssachen und bei der Vergütung von Rechtsanwälten im Rahmen der Prozesskostenhilfe gewährleistet.

BdSt-Fazit:

Die Fraktionen von SPD, FDP und Grünen hatten für die Steuerzahler eine gute Nachricht und eine herbe Enttäuschung im Gepäck. Die gute Nachricht: Die meist kleinteiligen Änderungsvorschläge sind allesamt durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert. Somit erhöht sich wenigstens nicht die angedachte Kreditaufnahme, die bei etwa 350 Mio. Euro in 2017/2018 verharrt. Allerdings ist es eine herbe Enttäuschung, dass angesichts sprudelnder Steuereinnahmen und niedriger Kreditzinsen überhaupt so viele Schulden gemacht werden sollen. War es der Ampel wirklich zu schwer, für das Jahr 2018 in einem Haushaltsvolumen von über 17 Mrd. Euro eine Ersparnis von 54 Mio. Euro zu finden, um endlich ohne neue Schulden auszukommen? Anlässlich des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Pensionsfonds hätten nur die jährlichen Zuführungen in Höhe von 70 Mio. Euro gestrichen werden müssen – und somit hätte sich für das Jahr 2018 ein Haushaltsüberschuss von 16 Mio. Euro ergeben. Einfacher geht`s nicht.

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