08.02.2016

Wohnungsbau wird steuerlich gefördert

Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich gefördert werden

Der Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich gefördert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Wohnungsbau hat die Bundesregierung Anfang Februar gebilligt: Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ will die Regierung Anreize setzen, mehr Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen, die auch für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen bezahlbar sind. Das Gesetz soll möglichst bald in Kraft treten.

Die Details: Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen in entsprechenden Fördergebieten ist eine zeitlich befristete Sonderabschreibung geplant. Im ersten und zweiten Jahr gilt für Bauherren eine Sonderabschreibung von 10 Prozent und im dritten Jahr von 9 Prozent. Sie kommt zu der normalen Abschreibung von jährlich 2 Prozent hinzu. Voraussetzung ist, dass eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter eingehalten wird. Steuerlich gefördert werden dann maximal 2.000 Euro je Quadratmeter. Zeitlich ist die Förderung auf Bauvorhaben begrenzt, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Zum Fördergebiet zählen beispielsweise Neubauten in Gegenden, in denen die Mietpreisbremse gilt. Zu guter Letzt: Mindestens zehn Jahre muss die Wohnung dann vermietet werden.

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Foto: ah fotobox/Fotolia