01.12.2015

Kindergeld 2016 – BdSt hakt nach und klärt auf

BdSt kann Entwarnung beim Kindergeld 2016 geben

Der Bund der Steuerzahler gibt weiter Entwarnung: Das Kindergeld wird auch 2016 zunächst ausgezahlt, wenn die Steuer-ID von Kindern und dem kindergeldbeziehenden Elternteil nicht vorliegen. Das haben Arbeitsagentur und Bundeszentralamt für Steuern jetzt gegenüber dem Verband bestätigt. Weil zahlreiche Eltern aufgrund unterschiedlicher Meldungen zum Kindergeldbezug 2016 verunsichert waren, hatte der BdSt bei den Institutionen nachgehakt.

Im Einzelnen: Die Arbeitsagenturen weisen darauf hin, dass Eltern derzeit nichts unternehmen müssen. Dagegen empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern, die Nummern im kommenden Jahr an die Familienkasse zu senden. Hier wäre eine bessere Abstimmung zwischen den Behörden nötig gewesen, um Irritationen zu vermeiden. Sorgen müssen sich die Eltern jedoch nicht. Liegen die ID-Nummern tatsächlich nicht bei der Familienkasse vor, wird diese Kontakt zu den Eltern aufnehmen. Spätestens dann müssen die Eltern reagieren – sonst droht die Streichung des Kindergelds. Darauf hatte der Bund der Steuerzahler bereits aufmerksam gemacht.

Zum Hintergrund

Das Kindergeld 2016 wird im kommenden Jahr um zwei Euro pro Monat erhöht. Es beträgt für das erste und das zweite Kind damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Künftig wird das Kindergeld aber nur dann ausgezahlt, wenn die Steuer-Identifikationsnummern vorliegen. Die ID-Nummer des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern im Jahr 2008 bzw. kurz nach der Geburt des Kindes per Post zugeschickt. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das genannte Zentralamt wenden. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.