07.09.2015

Klage gegen zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 geplant

Eltern zahlen mehr Steuern als sie müssten

Kinder sind dem Fiskus im vergangenen Jahr 72 Euro zu wenig wert gewesen. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber Eltern nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Damit zahlen diese Eltern wegen des zu niedrigen Kinderfreibetrags mehr Steuern als sie müssten. Der Bund der Steuerzahler hält dies für verfassungswidrig und wird deshalb ein Klageverfahren unterstützen.

Hintergrund: Mit dem Kinderfreibetrag soll den Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Alle zwei Jahre wird der so genannte Existenzminimumbericht vorgelegt, um die exakte Höhe des freizustellenden Existenzminimums zu beziffern.

Im November 2012 wurde der 9. Existenzminimumbericht von der Bundesregierung beschlossen. Dieser sah für das Jahr 2014 eine Anhebung des Kinderfreibetrags auf 4.440 Euro vor. Zwar hat der Gesetzgeber den Kinderfreibetrag und entsprechend das Kindergeld für das Jahr 2015 angepasst, nicht aber für das Jahr 2014. Je nach Steuersatz können so rund 30 Euro je Kind im Jahr zusammenkommen, die den Familien nicht zur Verfügung stehen.

Der Steuerzahlerbund strebt daher eine gerichtliche Überprüfung an. Betroffene Eltern können in jedem Fall von einem späteren Klageverfahren des Bundes der Steuerzahler profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. Die Steuerbescheide erhalten einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch später noch zugunsten der Eltern geändert werden. Dies hat die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage einer Abgeordneten mitgeteilt. Eltern, die nicht selbst klagen und das geplante Musterverfahren abwarten wollen, brauchen wegen des Kinderfreibetrags 2014 nichts gegen den Steuerbescheid zu unternehmen.