31.08.2015

Einspruchsstatistik – Einspruch gegen Steuerbescheid oft erfolgreich

Rund zwei Drittel der angefochtenen Steuerbescheide für 2014 wurden geändert

Einsprüche gegen Steuerbescheide sind oft erfolgreich. Dies geht aus der aktuellen Einspruchsstatistik des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2014 hervor. Danach wurden gut zwei Drittel der angefochtenen Steuerbescheide geändert.

Wenn Steuerzahler vermuten, dass das Finanzamt zu ihrem Nachteil etwas nicht oder nicht so wie beantragt berücksichtigt hat, kann Einspruch eingelegt werden. Auch sollten Steuerzahler überlegen, ob sie alle Ausgaben geltend gemacht haben. Fällt im Steuerbescheid auf, dass man eine Angabe vergessen hat, kann diese mittels Einspruch nachgemeldet werden.

Denn nicht immer ist das Finanzamt an fehlerhaften Steuerbescheiden schuld. Zum Teil beruhen Änderungen auch darauf, dass im Einspruchsverfahren erstmals Aufwendungen gemeldet werden, so das Bundesfinanzministerium. Aber Achtung: Wer Einspruch einlegen will, muss sich beeilen. Ein Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt eingehen.

Insgesamt sind mehr als 4,2 Millionen Einsprüche im Jahr 2014 in den Finanzämtern bearbeitet worden. In knapp 2,9 Millionen Fällen wurde der Steuerbescheid aufgrund des Einspruchs abgeändert. Knapp 62.000 Klagen wurden gegen Entscheidungen des Finanzamtes eingelegt. Dies entspricht 1,5 Prozent der erledigten Einsprüche, so die offizielle Statistik.

Foto: Björn Wylezich/Fotolia